Safe Abortion Day: Keine Rechte bei schwerer Fehlbildung

„Ethik“-Kommissionen der Spitäler entscheiden willkürlich und ohne gesetzliche Basis über Durchführung eines Spätabbruchs

Für ungewollt schwangere Frauen innerhalb der 3-Monats -Frist hat sich die Situation mit der Fristenregelung 1975 deutlich verbessert: Sie können sich in Österreich heute frei für einen Abbruch entscheiden und einen entsprechend qualifizierten Arzt finden. Vor einigen Jahren wurde zusätzlich die Abgabe der Abtreibungspille auf niedergelassene Gynäkologinnen ausgeweitet, wodurch auch die Versorgung außerhalb der Städte verbessert wurde. „Allerdings gibt es weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf: Es gibt zu wenige Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherung fehlt nach wie vor, und die Abtreibungspille ist nicht in Apotheken erhältlich“, erklärt der Gynäkologe und Leiter des Gynmed-Ambulatoriums, DDr. Christian Fiala, anlässlich des Safe Abortion Day.
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