Fürlinger: Novelle des Erwachsenenschutzgesetzes schafft individuelle Prüfungsmöglichkeiten

Übergangsweise Verpflichtung von Rechtsanwaltschaft und Notariat zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen endet mit 1. Juli 2028

„Gemeinsam setzen ÖVP, SPÖ und NEOS einen wichtigen Schritt im Bereich der Erwachsenenvertretung, der mehr Möglichkeiten für Betroffene schafft und gleichzeitig die Rechtsanwaltschaft und das Notariat nur übergangsweise verpflichtend zur Erwachsenenvertretung heranzieht“, betont ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger zum heutigen Beschluss im Justizausschuss, dem Fürlinger auch vorsitzt. Mit Ausnahme der FPÖ haben alle Fraktionen im Ausschuss für die Novelle gestimmt.
Die federführend von der Volkspartei vorangetriebene Novelle des Erwachsenenschutzgesetzes wird künftig dafür sorgen, dass zusätzlich zur Möglichkeit des Gerichts, im Verfahren einen Sozialbericht über die betroffene Person einzuholen, ein Antragsrecht der betroffenen Person selbst sowie eine Anregungsmöglichkeit für deren Betreuungsumfeld eingeführt wird. Außerdem wird die Verpflichtung zur Übernahme von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen, ohne dass juristische Expertise notwendig wäre, für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare mit 1. Juli 2028 enden, so der ÖVP-Justizsprecher.

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