
Unterschrift am Tablet: AK Oberösterreich warnt vor Abschluss von Verträgen, ohne diese zuvor durchgelesen zu haben
IMMER MEHR UNTERNEHMEN LASSEN IHRE KUND:INNEN BEI VERTRAGSABSCHLÜSSEN AUF EINEM TABLET ANSTATT AUF PAPIER UNTERSCHREIBEN. FÜR DIE UNTERNEHMEN IST DAS PRAKTISCH UND RESSOURCENSCHONEND. FÜR KUND:INNEN KÖNNEN SICH HINGEGEN ERHEBLICHE NACHTEILE ERGEBEN, DA IN DER REGEL DER VERTRAG NICHT ZUR GÄNZE DURCHGELESEN WERDEN KANN.
Frau C. aus Linz absolvierte ein Probetraining in einem Fitnessstudio. Danach wurde ihr im Studio ein Vertrag angeboten. Diesen könne sie jederzeit kündigen, wurde der Konsumentin zugesagt. Die Unterschrift erfolgte auf einem Tablet. Dort hätte Frau C. hinunterscrollen müssen, um den gesamten Vertrag zu sehen. Im Vertrauen auf die Zusage der jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit unterschrieb sie. Als sie nach drei Monaten kündigen wollte, erklärte das Fitnessstudio, dass der Vertrag eine Mindestdauer von einem Jahr hat und Frau C. noch so lange daran gebunden ist. Tatsächlich fand die Konsumentin in ihrem Vertrag einen entsprechenden Hinweis. Ihre Schilderung ist kein Einzelfall.
Ob beim Abschluss von Verträgen in Fitnessstudios oder beim Energie-Anbieterwechsel: Immer häufiger unterschreiben Konsument:innen am Tablet, ohne sich vorher die Vereinbarung oder Erklärung durchgelesen zu haben. Wie im Falle von Frau C. berichten sie, dass sie auf dem Tablet gar keine Möglichkeit hatten, die vereinbarten Punkte durchzulesen, und quasi eine Blankounterschrift abgegeben haben.
Selbst wenn die Betroffenen im Nachhinein die Vertragsunterlagen durchlesen, gibt es kein Zurück mehr. Werden Verträge in den Geschäftsräumlichkeiten eines Unternehmens abgeschlossen, besteht kein Rücktrittsrecht. Eine Vertragsauflösung kommt nur mit Zustimmung des Unternehmens zustande, was in der Praxis selten geschieht. Die Konsument:innen müssen dann entweder die vertraglich getroffenen Vereinbarungen einhalten oder Stornogebühren zahlen.
TIPP: VERTRÄGE IMMER VORHER DURCHLESEN
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Michael Petermair
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