
Schwerarbeitszeiten: AK erkämpfte Anerkennung für Bäcker aus Linz-Land
FÜR MENSCHEN, DIE ÜBER EINEN LÄNGEREN ZEITRAUM KÖRPERLICH ODER SEELISCH BESONDERS ANSTRENGENDE TÄTIGKEITEN AUSÜBEN, GIBT ES DIE MÖGLICHKEIT DER SCHWERARBEITSPENSION. VORAUSSETZUNG IST JEDOCH, DASS IN DEN LETZTEN 20 JAHREN UNMITTELBAR VOR PENSIONSBEGINN SCHWERARBEIT GELEISTET WURDE. EIN ARBEITNEHMER AUS DEM BEZIRK LINZ-LAND ARBEITETE 20 JAHRE LANG ALS BÄCKER. SEIN ANTRAG AUF ANERKENNUNG SEINER ARBEIT ALS SCHWERARBEIT WURDE VON DER PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT (PVA) JEDOCH ABGEWIESEN. DIE ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH ZOG FÜR DAS MITGLIED VOR GERICHT.
Der 62-jährige Mann arbeitete als Mischer- und Ofenarbeiter und führte körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten aus: Dazu gehörten das manuelle Heben und Tragen von bis zu 35 Kilogramm schweren Mehlsäcken, das Mischen von Teig, das Kneten und Formen von Broten sowie die Arbeit an heißen Öfen.
Rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenze für den Pensionsantritt stellte der Arbeitnehmer einen Antrag auf Anerkennung seiner Tätigkeit als Bäcker als Schwerarbeit gemäß der Schwerarbeitsverordnung. Die PVA lehnte dies mit Bescheid ab, da nach ihrer Einschätzung weder die kalorische Belastung noch die weiteren Voraussetzungen für Schwerarbeit erfüllt seien. Daraufhin wandte sich der Mann an die AK Oberösterreich. Die AK brachte Klage beim Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht ein.
Im Rahmen des Verfahrens wurde ein berufskundliches Gutachten erstellt. Der Gutachter kam dabei zum Schluss, dass die Voraussetzungen für kalorische Schwerarbeit nicht erfüllt seien und weder Nachtarbeit im Sinne des Wechselschichtdienstes noch Hitzearbeit im rechtlich relevanten Ausmaß vorlägen. Jedoch entwickelte der Arbeitnehmer ein sogenanntes „Bäckerasthma“ als berufsbedingte Erkrankung. Dazu attestierte die AUVA eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 Prozent. Damit waren die Voraussetzungen gemäß Schwerarbeitsverordnung (Arbeit unter chemischen oder physikalischen Einflüssen mit nachgewiesener Minderung der Erwerbsfähigkeit) erfüllt.
Schließlich wurde das gerichtliche Verfahren im Sinne des Bäckers abgeschlossen. Die PVA musste daraufhin insgesamt 240 Beitragsmonate als Schwerarbeitszeiten anerkennen.
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Bäcker ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: „Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten“, so der AK-Präsident.
WAS GILT ALS SCHWERARBEIT?
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Gregor Kraftschik
Telefon: 050/6906-2480
E-Mail: gregor.kraftschik@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at
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