
Pröll/Leichtfried: Erstes Projekt der Reformpartnerschaft im Ministerrat beschlossen
AVG-Großverfahren: „Verfahrensturbo“ sorgt für raschere, digitale und kosteneffiziente Genehmigungsverfahren. Beschluss im Parlament im November.
Im heutigen Ministerrat wurde die Regierungsvorlage zur Reform des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) beschlossen. Damit liegt das erste konkrete Ergebnis der im Juni gestarteten Reformpartnerschaft Österreich vor. Ziel der Novelle ist es, Großverfahren künftig schneller, effizienter und digitaler abzuwickeln – ein wichtiger Schritt zu einem modernen, bürgerfreundlichen Staat.
_„Mit dieser Reform machen wir den Weg frei für raschere Verfahren, niedrigere Kosten und eine konsequent digitale Abwicklung. Wir bringen damit nicht nur einen Verfahrensturbo auf die Straße, sondern schaffen auch mehr Transparenz und Planbarkeit für alle Beteiligten._
_Gleichzeitig verhindern wir durch ein modernes Verfahrensmanagement unnötige Verzögerungen. Die Reformpartnerschaft arbeitet auf Hochtouren, lösungsorientiert und immer mit dem Ziel, die Verwaltung einfacher, schneller und digitaler zu machen“, zeigt sich_ STAATSSEKRETÄR PRÖLL über den Fortschritt erfreut.
_Dem schließt sich Staatssekretär JÖRG LEICHTFRIED an und ergänzt: „Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei Großprojekten und die gleichzeitige Wahrung von Umwelt- und Anrainer:innen-Interessen sind wichtige Beiträge zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Sie ermöglichen es, wichtige Infrastruktur- und Innovationsvorhaben deutlich schneller und effizienter umzusetzen. Dadurch schaffen wir nicht nur Planungssicherheit für Unternehmen, sondern stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit, unseren Wirtschaftsstandort und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region nachhaltig.“_
WESENTLICHE INHALTE DER AVG-REFORM
Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
Telefon: +43 1 53 115 – 0
E-Mail: vincenz.kriegs-au@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at
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