
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind inakzeptabel und vom Parlament abzulehnen
Im Juni 2024 hat die 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) der WHO die geänderten IGV unter Missachtung der IGV-Verfahrensvorschriften und unter formalen Rechtsbrüchen der WHA-Verfahrensregeln angenommen.
Viele IGV-Bestimmungen betreffen nicht nur technische Details, sondern sie sind äußerst problematisch und schlichtweg inakzeptabel. Die zivilgesellschaftliche überparteiliche Initiative „NEIN ZU DEN IGV DER WHO“ wurde gegründet, um über die problematischen Punkte zu informieren und aufzuklären. Weiters will diese österreichweite Initiative eine rechts- und gesellschaftspolitische Debatte zur WHO und ihrem Mandat, zu den IGV sowie zum neuen Pandemie-Vertrag anstoßen. Sie richtet sich an Parlamentarier, Politiker, Vertreter von Gesundheits-, Wissenschafts-, und Rechtsdisziplinen sowie an die Medien. Die Initiatoren und Unterstützer der Initiative sind unter www.NEINzuIGV.at gegeben.
WHO-EMPFEHLUNGEN UND IGV-VERTRAGSKLAUSELN: BINDEND ODER NICHT BINDEND?
Die IGV sind keine einfachen _Vorschriften_, wie der Name suggeriert, sondern ein VÖLKERRECHTLICH VERBINDLICHER VERTRAG. Die derzeitigen IGV (2005) wurden 2008 durch den Bundeskanzler per Bundesgesetzblatt _nur kundgemacht_. Nun hingegen: die geänderten IGV erfordern die Zustimmung des Parlaments, und «_die __Umsetzung in Österreich__ erfolgt in Form von allfällig notwendigen Änderungen von Materiengesetzen_». Das Verhandlungsmandat für die geänderten IGV hatte die EU Kommission; sie «_lädt die Mitgliedstaaten per Ratsbeschluss dazu ein, die Änderungen der IGV im Interesse der Union „VORBEHALTLOS“ ANZUNEHMEN_»_._
Rückfragen & Kontakt
Vertretend für die Initiative „NEIN zu den IGV der WHO“ Dr. Monika
Henninger-Erber
Tel: 0664 2818 714
E-Mail: email@NEINzuIGV.at
www.NEINzuIGV.at
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