
Heumarkt-Meilenstein: Gericht entscheidet, Version „ Neu 2021“ ist UVP- pflichtig
Die Umweltorganisation VIRUS gibt als eine der beschwerdeführenden Organisationen bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht nun rechtskräftig entschieden hat, dass das Vorhaben Heumarkt Neu 2021 UVP-pflichtig ist. Sprecher Wolfgang Rehm „Mit diesem Erkenntnis ist das mittlere von gleich drei von der Wertinvest-Hotelbetriebs-GmBH eingeleiteten UVP-Feststellungsverfahren entschieden und gewährleistet, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr vermieden werden kann.“
Dies habe auch Auswirkungen auf das ursprüngliche Projekt, wo ein Feststellungsverfahren noch bei der Wiener Landesregierung anhängig sei und geht VIRUS, ohne dem BVwG vorgreifen zu wollen, davon aus, dass ein weiteres laufendes Beschwerdeverfahren zu „Heumarkt neu 2023“ – dazu ist für 3. Dezember eine Gerichtsverhandlung anberaumt – ebenfalls zum selben Ergebnis kommen wird. Im Rahmen der Feststellungsverfahren gehe es nicht um eine Genehmigung sondern lediglich darum, welche Behörde zuständig sei. Den Projektwerbern blieben nun für die Variante 2021 nur mehr außerordentliche Rechtsmittel bei den Höchstgerichten, eine Beantragung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Verzicht auf ihr Projekt. Die Wiener Landesregierung als Behörde hatte eine UVP-Pflicht noch verneint. „Dass es eine UVP braucht, hätte schon lange klar sein müssen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum über viele Jahre hinweg ein derartiges Projekt bei der Wiener SPÖ solche Rückendeckung bekommen hat und umfassend protegiert wurde“, so Rehm abschließend.
Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at
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