
Behörde säumig: Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ wird weiter verschleppt – Frist längst abgelaufen
Tierschutz Austria und VGT bringen Fristsetzungsantrag beim Verwaltungsgerichtshof ein
Demokratie wird mit Füßen getreten. Seit mehr als einem halben Jahr liegt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens _„Für ein Bundes-Jagdgesetz“_ beim Bundesverwaltungsgericht – ohne Entscheidung. Nun reicht das Initiator:innen-Team, bestehend u.a. aus TIERSCHUTZ AUSTRIA und dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT), einen FRISTSETZUNGSANTRAG ein. Die Initiator:innen des Volksbegehrens werfen der Behörde SÄUMNIS vor. Die Verschleppung durch die Behörde ist ein sehr gefährliches Signal für Demokratie und Rechtsstaat.
„Wer Volksbegehren verschleppt, schwächt die Demokratie. Wenn ein Volksbegehren mit über 21.000 Unterstützungserklärungen einfach auf Eis gelegt wird, nur weil eine Behörde ihre Frist verstreichen lässt, dann tritt man die demokratische Mitbestimmung mit Füßen“, so MARTIN BALLUCH (VGT) und MADELEINE PETROVIC (TIERSCHUTZ AUSTRIA) in einer gemeinsamen Stellungnahme.
RECHTSWEG BESCHRITTEN – ABER KEINE ENTSCHEIDUNG
Bereits am 19. FEBRUAR 2025 wurde die Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid des Innenministeriums eingebracht. Laut offizieller Mitteilung des BMI ging diese am 10. MÄRZ 2025 beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/
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