
Regierung modernisiert Tabakmonopol
Strenge Standards für sensible Genusswaren: strikter Jugendschutz, klare Verkaufsstellen, transparente Abgabewege und risikobasierte Steuern sichern inklusives Vorzeigemodell ab
Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat die Novelle des Tabakmonopolgesetzes beschlossen. Die Regierungsvorlage wird nun dem Parlament weitergeleitet und soll noch heuer in Kraft treten.
Die Reform setzt klare und gut abgestimmte Standards für sensible Genusswaren: konsequenter Jugendschutz, transparente Vertriebswege, ein Onlinehandelsverbot sowie eine Reduktion unkontrollierter Verkaufsstellen – im Sinne einer modernen Gesundheitspolitik.
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Der für die Novelle zuständige BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN MARKUS MARTERBAUER zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Nikotin- und Tabakprodukte sind besonders sensible Genusswaren. Mit den aktuellen Gesetzesänderungen wird auf Marktentwicklungen – insbesondere den steigenden Konsum von Pouches und Liquids – reagiert und der Jugend- und Gesundheitsschutz verstärkt. Die Novelle bringt Struktur in den Markt, stärkt den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und schafft verlässliche Rahmenbedingungen. Ein klar definiertes Lizenz- und Verkaufssystem garantiert zusätzlich die Qualitätskontrolle und sichert Einnahmen von fast 500 Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2029. Auch bestehende CBD-Shops haben nun bis Ende 2028 eine Übergangsfrist, die sie für eine Neuorientierung nutzen können.“
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MVG – Monopolverwaltung GmbH
Trude Schreibershofen
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