NIS-2-Gesetzesentwurf stellt Weichen für hohes Cybersicherheitsniveau in Österreich

ES IST SO WEIT: MIT DEM UMLAUFBESCHLUSS IM MINISTERRAT AM 20. NOVEMBER 2025 WURDE DIE NATIONALE UMSETZUNG DER NIS-2-RICHTLINIE AUF DEN WEG GEBRACHT. DAMIT HAT ÖSTERREICH DEN ENTWURF DES NETZ- UND INFORMATIONSSYSTEMSICHERHEITSGESETZES 2026 (NISG 2026) IN DAS PARLAMENTARISCHE VERFAHREN EINGEBRACHT.

„Die NIS-2-Richtlinie ist ein essenzieller Baustein der EU zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit, um auf die zunehmende Gefährdung Europas durch Cyberbedrohungen zu reagieren. Vor dem Hintergrund, dass laut unserer zehnten Auflage der KPMG und KSÖ Studie „Cybersecurity in Österreich 2025“ jeder siebente Cyberangriff auf österreichische Unternehmen erfolgreich war, ist die Umsetzung der Regulatorik eine existenzielle Notwendigkeit“, so KPMG Partner Robert Lamprecht. War es ursprünglich geplant, bis zum 17. Oktober 2024 das Gesetz in nationales Recht zu überführen, hat Österreich neben anderen Staaten diese Frist verabsäumt. Bereits umgesetzt und durch Nationalrat und Bundesrat verabschiedet ist das RKE-Gesetz (Resilienz kritischer Einrichtungen), das unter anderem wesentliche Einrichtungen nach NIS-2 betrifft.
VERLÄNGERTE ÜBERGANGSFRIST UND DETAILLIERTE RISIKOMANAGEMENTMASSNAHMEN

KPMG Austria GmbH
Mag. Lisa Kannonier
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