
Totschnig: Wichtige Weichenstellungen für Verschiebung und Überarbeitung der Entwaldungverordnung (EUDR) gelungen
Vergangene Woche hat man sich bereits ratsseitig auf eine Anwendungsverschiebung der EUDR um ein weiteres Jahr, konkrete Vereinfachungsmaßnahmen- vor allem für Klein- und Kleinstbetriebe- und eine Revisionsklausel geeinigt. Heute, Mittwoch stimmte auch das Europäische Parlament in seiner Plenarabstimmung diesem Vorhaben zu. Damit decken sich die Forderungen der beiden Gesetzgeber im Bezug auf die umstrittene Entwaldungsverordnung im Wesentlichen. Mit der geforderten Revisionsklausel sieht man die Europäische Kommission am Zug, im April 2026 neben der vorgeschlagenen Verschiebung auch weitere Vereinfachungsmaßnahmen vorzulegen. Darüber sind sich jedenfalls Parlament und Rat einig, denn nur so kann die bürokratische Überforderung verhindert und eine praxisnahe Umsetzung sichergestellt werden.
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