Ottenschläger: Klarstellung zur NoVA-Vergütung bringt Rechtssicherheit

NoVA-Vergütung nach einer Zulassung von maximal vier Jahren im Inland weiterhin möglich – Neue Regeln verhindern Betrug, ohne Bürokratie auszubauen

Nach der Begutachtungsphase wurde das Steuerbetrugsbekämpfungspaket gezielt nachgeschärft: „Die Regeln für die NoVA-Rückvergütung bei Fahrzeugen, die ins Ausland gebracht werden, werden klarer und praxistauglicher gestaltet“, sagt heute, Dienstag, ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger am Rande der Sitzung des Finanzausschusses. Analog zur EU-rechtlich notwendigen aliquoten Berechnung der NoVA bei vorübergehender Inlandsverwendung soll künftig bei vorübergehender Zulassung von maximal vier Jahren im Inland weiterhin eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen. Zur Sicherstellung der Vergütungshöhe ist in Zukunft bei Vergütungsbeträgen über 5.000 Euro pro Fahrzeug ein Gutachten erforderlich, das den tatsächlichen Wert nachweist. Zur Einordnung: Das entspricht einem Fahrzeugwert von etwa 80.000 Euro.

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