
Großeinsatz der Steuerfahndung im Tiroler Gastgewerbe: Verdacht auf über 200.000 Euro hinterzogene Abgaben
Die im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) ansässige Steuerfahndung hat Mitte November eine großangelegte, koordinierte Durchsuchungsaktion im Tiroler Unterland durchgeführt. An sechs Einsatzorten waren Ermittlerinnen und Ermittler der Steuerfahndung sowie IT-Forensiker und Spezialeinheiten im Einsatz. Eine Unternehmerfamilie aus dem Gastgewerbe soll mehr als 200.000 Euro an Steuern hinterzogen haben.
„Betrugsbekämpfung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Für uns gilt: Null Toleranz bei Steuerbetrug“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Ehepaar, das ein gehobenes Wellness- und Hotelunternehmen sowie mehrere Ferienwohnungen betrieben haben soll. Der Verdacht: Über Jahre hinweg sollen erhebliche Umsätze nicht erklärt und dadurch ein sechsstelliger Eurobetrag an Einkommen- und Umsatzsteuer nicht abgeführt worden sein. Zur Sicherung der zu erwartenden Strafe wurden rund 53.000 Euro konfisziert. Weitergehende Sicherstellungsmaßnahmen waren aufgrund ausreichender Vermögenswerte der Beschuldigten nicht erforderlich.
Der Einsatz erfolgte unter Beiziehung des Einsatzkommandos Cobra West, da mehrere Familienmitglieder rechtmäßig im Besitz von Lang- und Kurzwaffen sind, und verlief geordnet und ohne Zwischenfälle. Im Zuge der Aktion wurden auch ein Bankschließfach und ein Safe geöffnet, die den Beschuldigten zugeordnet werden.
Nach aktuellem Ermittlungsstand bestehen Hinweise auf fehlende oder unzureichende Registrierkassen- und Geschäftsbücherführung, mangelhafte Belegausstellung und irreführende Preisgestaltung. Die auf Hotelrechnungen ausgewiesenen Preise sollen vielfach unter den offiziell beworbenen Preisen gelegen haben und Getränke seien auf den Rechnungen teilweise nicht gesondert ausgewiesen worden. Eine Kalkulation der Steuerfahndung auf Basis von Nächtigungszahlen und marktüblichen Preisen ergab deutliche Abweichungen zu den erklärten Umsätzen. Darüber hinaus sollen bei der Vermietung hochwertiger Ferienwohnungen im überprüften Zeitraum keinerlei Einkünfte erklärt worden sein, obwohl Nächtigungen beim Tourismusverband gemeldet wurden.
Im Zuge der Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Geschäftsunterlagen, Buchhaltungsdaten sowie elektronische Speichermedien. Die IT-Fahndung des ABB sicherte zudem eine große Menge digitaler Daten. Die Auswertung erfolgt in den kommenden Wochen durch sie Steuerfahndung und dient als Grundlage für die weitere steuerliche und strafrechtliche Beurteilung.
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