
KORREKTUR zu OTS0001 vom 06.12.2025: Niederlassungsverordnung in Begutachtung
Verordnung regelt vor allem legalen Zuzug von Arbeitskräften und ihren Angehörigen
Die Niederlassungsverordnung 2025 (NLV 2025), die den legalen Zuzug von Personen aus Drittstaaten – insbesondere Arbeitskräften sowie deren Familienangehörigen – regelt, befindet sich aktuell in Begutachtung. Bislang hat kein Bundesland eine offizielle Stellungnahme abgegeben. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 16. Dezember 2025.
Im Zuge der Vorabstimmung haben sich mehrere Bundesländer, darunter Salzburg und Vorarlberg, dafür ausgesprochen, die Quote des Jahres 2024 unverändert beizubehalten. Gleichlautende Rückmeldungen kamen auch aus Wien, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und dem Burgenland.
Die Steiermark hat eine Reduktion von 480 auf 360 Plätzen im Bereich des Familiennachzugs zu legal aufhältigen Personen beantragt und diese mit einer starken Belastung im Bildungsbereich begründet. Diesem Vorschlag kann aufgrund der fachlichen Argumentation gefolgt werden.
In Niederösterreich hat sich der FPÖ-Landesrat Martin Antauer als Teil der Landesregierung mehrfach für eine Null-Quote ausgesprochen. Eine solche wurde allerdings bisher nicht begründet und ist auf Grund des Sachlichkeitsgebots auch rechtlich ausgeschlossen.
Um eine Balance zwischen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft sowie dem tatsächlichen Bedarf herzustellen, hat das Innenministerium in der Begutachtung für Niederösterreich eine nochmalig reduzierte Quote für den Familiennachzug im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes vorgeschlagen (225 Plätze statt wie bisher 300 Plätze). Dies entspricht einer analogen Reduktion, wie es auch die Steiermark vorgeschlagen hat.
ZWTL.: NIEDERLASSUNGSVERORDNUNG UND FAMILIENNACHZUG VON ASYLBERECHTIGTEN HABEN NICHTS MITEINANDER ZU TUN
Die Niederlassungsverordnung wurde in den vergangenen Monaten bewusst und gezielt von der FPÖ-Niederösterreich mit dem Familiennachzug bzw. dem Aussetzen des Familiennachzugs von Asylberechtigten vermengt bzw. wurde damit Desinformation betrieben.
FAKTUM IST: Die Niederlassungsverordnung regelt den legalen und gezielten Zuzug von Menschen, vor allem für die Ausübung von bestimmten Berufen.
Die Bundesregierung hat den Familiennachzug zu Asylberechtigten per Verordnung gestoppt; diese Regelung ist seit Anfang Juli 2025 in Kraft. Dies zeigt sich auch in den Zahlen: Im Oktober 2024 wurden 384 tatsächliche Einreisen verzeichnet, im Oktober 2025 waren es neun; im November 2024 waren es 241, im November 2025 lediglich eine Einreise.
ZWTL.: EIN BEISPIEL ZUR NIEDERLASSUNGSVERORDNUNG
Die Niederlassungsverordnung regelt ausschließlich den Familiennachzug zu Personen, die sich legal in Österreich aufhalten. Ein Beispiel: Ein serbischer Kellner, der in Niederösterreich lebt und dort in einem traditionellen Landgasthof arbeitet, kann seine Ehefrau nachholen. Damit bleibt Österreich – und insbesondere seine Bundesländer – für dringend benötigte Arbeitskräfte, etwa in der Gastronomie, attraktiv.
Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
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