
IGGÖ kündigt VfGH-Beschwerde gegen Kopftuchverbot an: Gegen Zwang – für Freiheit
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) nimmt die heutige Beschlussfassung des Kopftuchverbots an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren zur Kenntnis und bekräftigt ihre klare Haltung: Wir lehnen jeden Zwang strikt ab, gleichzeitig verteidigen wir das Recht jener Kinder, die aus eigener Überzeugung ein Kopftuch tragen möchten. Pauschale Verbote greifen aus Sicht der IGGÖ in die Grund- und Freiheitsrechte ein und treffen genau jene, die freiwillig eine religiöse Praxis tragen.
„Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben“, betont Präsident Ümit Vural.
Da die heute beschlossene Regelung nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken aufwirft, wird die IGGÖ den Verfassungsgerichtshof anrufen. „Als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft tragen wir Verantwortung für unsere Mitglieder. Wir sind daher verpflichtet, jedes Gesetz, das in die Religionsfreiheit eingreift, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen“, erklärt Präsident Vural.und warnt vor einer Politik, die mit Verboten statt mit pädagogischen Lösungen arbeitet: „Kinder brauchen Schutz, Bildung uind Aufklärung, keine Symbolpolitik. Zwang lehnen wir ab. Freiheit verteidigen wir. Beides gleichzeitig, für jedes Kind.“
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
Telefon: 0676/840524208
E-Mail: presse@derislam.at
Website: https://www.derislam.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender