
Amesbauer/Antauer/Fürweger/Allgäuer/Dim: Freiheitliche Initiative führte zu klaren Beschlüssen bei Landesflüchtlingsreferentenkonferenz!
Länder weisen nach Aufbegehren der FPÖ neues Bundes-Durchgriffsrecht und vereinfachte Verfahren zur Errichtung von Asylquartieren geschlossen und entschieden zurück!
NACH AUFBEGEHREN DER FPÖ GEGEN UNAUSGEREIFTE NEUORDNUNG DES ASYLWESENS DEBATTIERTE EINE AUSSERORDENTLICHE LANDESFLÜCHTLINGSREFERENTENKONFERENZ DEN ENTWURF EINER NEUEN 15A-GRUNDVERSORGUNGSVEREINBARUNG MIT DEM BUND UND BESCHLOSS EINSTIMMIG KLARE STANDPUNKTE; NEUES DURCHGRIFFSRECHT UND VEREINFACHTE VERFAHREN AUF LANDESGESETZLICHER BASIS FÜR DIE ERRICHTUNG VON ASYLQUARTIEREN WERDEN VEHEMENT ABGELEHNT!
Neues Durchgriffsrecht, teure „Notfallpläne“, vereinfachte Verfahren für Quartiere und ein Gummiparagraph für die „besonderen Bedürfnisse von trans- und intergeschlechtlichen Personen“: So kritisierten die freiheitlichen Landesräte Hannes Amesbauer (Steiermark), Martin Antauer (Niederösterreich), Wolfgang Fürweger (Salzburg), Daniel Allgäuer (Vorarlberg) sowie die in Oberösterreich ebenfalls regierende FPÖ mit Klubobmann Thomas Dim Ende Oktober 2025 den Entwurf des Innenministeriums für eine neue Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung. Notwendig geworden war die Neufassung aufgrund des von der FPÖ seit jeher abgelehnten EU-Asyl- und Migrationspakts sowie der Aufnahme-Richtlinie aus dem Jahr 2024. Zusätzlich erging ein Brief an Innenminister Gerhard Karner mit der Forderung um Aufnahme von Gesprächen auf politischer Ebene, da der nicht akzeptable Entwurf der 15a-Vereinbarung weder politisch abgestimmt noch mit den Ländern auf politischer Ebene vorbesprochen worden war. Letztlich führte dies zur Einberufung einer außerordentlichen Konferenz der für das Asylwesen zuständigen Landesräte durch den oberösterreichischen Landesrat Christian Dörfel. Der auf der Konferenz gefasste Beschluss beinhaltet neben dem Ersuchen einer adäquaten Information der Länder und Klarstellungen zur Kostenteilung auch zwei ganz klare Forderungspunkte: So sollen Bundesbetreuungseinrichtungen ohne Zustimmung der Länder keinesfalls errichtet werden können, zudem wird die Unterstützung der Nutzung von Grundstücksflächen durch den Bund durch landesgesetzlich geregelte vereinfachte Verfahren ebenfalls vehement zurückgewiesen.
„Wir haben bewiesen, was möglich ist, wenn sich freiheitlich regierte Bundesländer zusammenschließen und eine starke Position gegenüber dem Bund einnehmen. Nur so war es möglich, einerseits zahlreiche strittige Punkte aus dem Entwurf der 15a-Grundversorgungsvereinbarung zu streichen oder abzuändern, andererseits haben wir nun einen einstimmigen Beschluss der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz, wodurch ÖVP-Innenminister Karner aufgefordert ist, auch die letzten von uns abgelehnten Punkte zu adaptieren. Wir unterstützen jegliche sinnvollen Reformbestrebungen im österreichischen Asylwesen, allerdings nicht zulasten der Länder und ihrer Bevölkerung. Ein Asylstopp steht für uns außer Frage, gleichzeitig wollen wir mit der neuen 15a-Grundversorgungsvereinbarung sicherstellen, dass das Asylwesen ausschließlich im Sinne der heimischen Bevölkerung entsprechend strikt und klar im Vollzug geregelt ist“, erwarten sich die Landesräte Amesbauer, Antauer, Fürweger, Allgäuer und Klubobmann Dim nun von Innenminister Karner die Berücksichtigung der Beschlüsse der Landesrätekonferenz.
Presseaussendung vom 28. Oktober 2025:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251028_OTS0066/fpoe-amesbauerantauerfuerwegerdim-entwurf-des-bundes-fuer-neue-art-15a-vereinbarung-zur-grundversorgung-voellig-inakzeptabel
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