Bundesrat einstimmig für Maßnahmen gegen „Parkplatz-Abzocke“

Auch Anpassungen zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen passieren Länderkammer

Mit Einstimmigkeit im Bundesrat werden nun die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung gegen „Parkplatz-Abzocke“ und „Abmahnmissbrauch“ umgesetzt. Damit soll etwa der Weg vor Gericht für diese Fälle kostengünstiger werden. Außerdem werden dazu Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofs ermöglicht.

Für Klarstellungen der Rechtslage für Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen sprach sich die Länderkammer mit Mehrheit aus. Übernommen wird damit unter anderem eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach eine der Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile keine Relevanz mehr für Mietverträge hat.

MASSNAHMEN GEGEN „PARKPLATZ-ABZOCKE“

Beim Thema Besitzstörungen durch Kraftfahrzeuge sei es vermehrt zu Fällen gekommen, in denen eine Besitzstörungsklage angedroht wurde, sollte nicht ein Geldbetrag gezahlt werden, der mehrere hundert Euro erreichte. Mit den Gesetzesänderungen soll es kostengünstiger werden, in diesen Fällen eine gerichtliche Entscheidung anzustreben. Das soll jenen außergerichtlichen Abmahnungen den Boden entziehen, bei denen unter Hinweis auf die Kosten eines Gerichtsverfahrens höhere Zahlungen für die Abstandnahme von einer Besitzstörungsklage verlangt werden. Um gerichtliche Leitentscheidungen zu erhalten, wird es überdies für einen Zeitraum von fünf Jahren möglich sein, in diesen Besitzstörungssachen den Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen. Auch die anderen Maßnahmen sind vorerst auf fünf Jahre befristet. In einer zusätzlichen Feststellung im Justizausschuss des Nationalrats hatten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ außerdem unterstrichen, dass aus ihrer Sicht geringfügige Eingriffe keine Störungshandlung darstellen sollen, wenn es sich etwa um ein einmaliges kurzfristiges Anhalten, um Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche handle, ohne dass dadurch jemand behindert wurde oder jemandem ein Schaden entstanden ist.

Als „mehr als überzogen“ bezeichnete Manfred Mertel (SPÖ/K) diese Besitzstörungsandrohungen. Mit dem nunmehrigen Gesetz sei eine einvernehmliche Lösung erzielt worden. Der Verfahrensrahmen werde geöffnet, damit man kostengünstig sein Recht verfolgen könne. „Findige Mitbürger“ hätten aus „Lappalien“ ein Geschäftsmodell gemacht, so Bernhard Ruf (ÖVP/O). Um diesem Missbrauch des Rechts auf Eigentum entgegenzutreten, würden nun – mit einer Befristung auf fünf Jahre – die Gebühren für diese Fälle herabgesetzt, damit sie kein einträgliches Geschäftsmodell mehr darstellen. Massive Besitzstörungen sollen aber weiterhin gerichtlich verfolgt werden können, betonte Ruf.

Auch Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) erörterte, dass diese „horrenden Forderungen“, etwa für „einmal kurz wenden“, zu einem Geschäftsmodell geworden seien. Mit dem Gesetz sei nunmehr genau der richtige Hebel gefunden worden, um aus dem Thema den Profit und damit das Druckmittel herauszunehmen. Auch die Öffnung des Instanzenzugs an den OGH sei wichtig, um mit Leitentscheidungen Klarheit zu schaffen. Die Besitzstörung an sich bleibe unangetastet, aber für die genannten Fälle entziehe man dem Geschäftsmodell den Profit, so Simone Jagl (Grüne/N). Der rechtmäßige Besitzschutz bleibe bestehen, aber der finanzielle Hahn bei missbräuchlicher Praxis werde zugedreht.

Justizministerin Anna Sporrer erläuterte, dass für die genannten Fälle die Gerichtsgebühren reduziert würden und beim Rechtsanwaltstarif die Bemessungsgrundlage gesenkt werde. Die „Marge“ für Abmahnungen werde daher sehr gering. Den Besitz zu verteidigen werde weiterhin möglich bleiben, zumal auch die übrigen Tarife nicht gesenkt würden. Wichtig ist auch aus ihrer Sicht die nunmehrige Möglichkeit des Rechtszugs zum OGH.

WERTSICHERUNGSKLAUSELN IN MIETVERTRÄGEN

Zahlreiche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, insbesondere zwischen Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern und Unternehmen, seien in den letzten Jahren zum Gegenstand von Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) geworden. So habe im Lichte einer Entscheidung des OGH eine der Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile keine Relevanz mehr für Mietverträge oder sonstige längerfristige Dauerschuldverhältnisse, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die entsprechende Regelung dahingehend präzisiert werden. Außerdem werden Klarstellungen zu den Regelungen der gröblichen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) vorgenommen. Beide Änderungen sollen auch auf bestehende Verträge anzuwenden sein.

Die Regierung schaffe mit dem Gesetz keine Sicherheit, sondern reiße diese Schritt für Schritt ein, kritisierte Werner Gradwohl (FPÖ/St). So werde die Festpreisgarantie in den ersten Monaten des Mietvertrags ausgehebelt. Dadurch könne die Miete schon kurz nach dem Einzug steigen. Auch in den Änderungen im ABGB ortet Gradwohl einen Freibrief „für die, die verlangen und nicht für die, die zahlen müssen“. Aus Sicht von Elisabeth Kittl (Grüne/W) wird die Verjährungsfrist rückwirkend reduziert, was eindeutig nicht im Sinn der Mieterinnen und Mieter sei, sondern eine konsumentenfeindliche Regelung darstelle. Bei neuen Mietverträgen dürfen ihr zufolge außerdem nun sofort nach Mietbeginn die Mieten angehoben werden, während man früher ein Jahr damit warten musste. Insgesamt ortet Kittl einen überschießenden Eingriff in die Wertsicherung von Dauerschuldverhältnissen, der Rechtsunsicherheit und Misstrauen fördere.

Was die Rechtssicherheit betrifft, hätten gerade die Entscheidungen des OGH Irritationen ausgelöst, meinte Manfred Mertel (SPÖ/K). Daher werde mit dem Gesetz sowohl im Sinne von Mieterinnen und Mietern als auch von Vermietenden Rechtssicherheit im Bereich der Wertsicherungsklauseln geschaffen. Rückforderungen seien zwar damit deutlich erschwert, aber nicht ausgeschlossen, und es gebe in der Zukunft klare Linien für die Gestaltung der Mietverträge. Auch Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) zeigte sich überzeugt, dass nunmehr Klarheit und Rechtssicherheit hergestellt werde. Mangelnde Rechtssicherheit sei auch dahingehend gefährlich, dass dadurch Neubau und Sanierungen gehemmt und die Preise steigen würden.

Der OGH habe festgestellt, dass besagte Regelung zur Unzulässigkeit nicht auf Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge anzuwenden sei, so Justizministerin Anna Sporrer. Mit der Reform schaffe man Klarheit und folge der OGH-Entscheidung. Auch mit den Änderungen im ABGB würde Rechtssicherheit geschaffen, und zwar dahingehend, welche Kriterien für eine gröbliche Benachteiligung ausschlaggebend seien, insbesondere für Massenverträge. Diese Rechtssicherheit brauche es für ausgewogene und faire Vertragsbedingungen, so die Justizministerin. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

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