
Freibetrag statt Flat Tax: Regierung übernimmt langjährige PVÖ-Forderung
Gerstorfer: „Ein sozial treffsicherer Erfolg unserer jahrelangen Arbeit – gut, dass sich auch der Seniorenbund dieser Linie anschließt.“
Die Präsidentin des Pensionistenverbandes Österreichs, Birgit Gerstorfer, begrüßt die heute präsentierte Einführung eines steuerlichen Freibetrags für Zuverdienste im Ruhestand als einen wichtigen Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit. „Endlich wird eine Forderung umgesetzt, die der PVÖ seit Jahren auf die Agenda gesetzt hat: Ein Freibetrag für das Arbeiten im Alter entlastet vor allem kleine und mittlere Pensionen und ist damit sozial treffsicherer als eine Flat Tax, die nur Menschen mit hohen Pensionen geholfen hätte“, so Gerstorfer.
PVÖ ALS TREIBENDE KRAFT
Der PVÖ hat den Freibetrag bereits vor Jahren im Seniorenrat eingebracht und sich konsequent dafür eingesetzt. Während andere Organisationen, allen voran der Seniorenbund, lange auf eine Flat Tax setzten, hat der PVÖ immer betont, dass nur ein Freibetrag breite Bevölkerungsschichten entlastet und das solidarische Pensionssystem stärkt. „Es ist erfreulich, dass nun auch andere Organisationen diesen Weg beschreiten, auch wenn sie lange dagegen gestimmt haben. Jetzt tut mancher so, als wäre der Freibetrag eine neue Idee – dabei war er schon immer unsere Linie“, betont Gerstorfer.
FÜR SCHAFFUNG ALTERSGERECHTER ARBEITSPLÄTZE
Der PVÖ bleibt dabei, dass die konkrete Ausgestaltung des Freibetrags verantwortungsvoll erfolgen muss. „Wir setzen uns für einen sozial ausgewogenen Wert ein, der für alle Pensionist*innen greifbar ist und das Pensionssystem nicht gefährdet“, sagt Gerstorfer. Der Verband wird weiterhin für eine gerechte und transparente Umsetzung eintreten und fordert auch die Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze, damit das Arbeiten im Alter wirklich möglich wird.
DIE NEUEN MASSNAHMEN IM ÜBERBLICK
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Steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für Personen, die trotz Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind; das Modell soll mit 1.1.2027 in Kraft treten.
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Wegfall des Arbeitnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung für Erwerbstätige über dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter, ebenfalls mit Inkrafttreten des neuen Anreizmodells ab 1.1.2027.
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Zusätzliche 100 Millionen Euro pro Jahr ab 1. Jänner 2027 für einen wirksamen Maßnahmenmix zur Arbeitsmarktförderung älterer Personen ab 60 Jahren unter Mitwirkung des AMS.
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Aufbau eines Monitoring- und Anreizsystems, das Betriebe unterstützt, ältere Beschäftigte gezielt zu fördern, zu qualifizieren, zu halten und Arbeitsplätze altersgerecht zu gestalten.
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Schaffung eines Generalpensionskassenvertrags, damit künftig alle Beschäftigten Zugang zur 2. Säule des Pensionssystems erhalten und ihre Abfertigung NEU in eine Pensionskasse übertragen können.
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Gesetzliches Recht zur regelmäßigen, kostenfreien Übertragung von Guthaben aus der Abfertigung NEU in eine Pensionskasse ab 2027, um eine lebenslange, steuerlich begünstigte Zusatzpension aufzubauen.
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Evaluierung und Reform der Abfertigung NEU mit dem Ziel, die bisher hohen Verwaltungskosten zu senken; das Inkrafttreten der Reform ist mit 1.1.2027 geplant.
Unabhängiger Pensionistenverband Österreichs
Generalsekretär Christian Rösner, MSc
E-Mail: christian.roesner@pvoe.at
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