Plattform für Digitale Gesundheit zur „automatisierten Diagnosecodierung“

Medizinsoftwarehersteller fordern Planbarkeit, Transparenz und gemeinsame Verantwortung

Ab 1. Jänner 2026 ist die Diagnosecodierung von Symptomen und Krankheitsbildern im niedergelassenen Bereich verpflichtend. Die digitale Übermittlung der codierten Daten an die Sozialversicherungsträger folgt ab 1. Juli 2026. Aus Sicht der Plattform für Digitale Gesundheit, ein Netzwerkpartner des FEEI, erfordert die kurzfristig geschaffene Einführungs- und Pilotphase klare Rahmenbedingungen sowie eine transparente Kommunikation zwischen Politik, Gesundheitsdienstleistern und Wirtschaft.

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