Teure Terrassenträume: AK-Konsumentenschutz hilft bei überzogener Sanierungsrechnung

Für die Verlegung von Natursteinen legte ein Unternehmen einer Kärntnerin ein Angebot über rund 55.000 Euro vor, die Endrechnung betrug jedoch plötzlich rund 84.000 Euro.

Was als Sanierungstraum begann, wurde für eine Kärntner Konsumentin beinahe zum finanziellen Albtraum. Ein Unternehmen legte ein Angebot über rund 55.000 Euro vor, die Endrechnung betrug jedoch plötzlich rund 84.000 Euro. Eine Kostensteigerung von mehr als 50 Prozent. Der AK-Konsumentenschutz konnte die Frau unterstützen und eine Einigung erzielen. „Wer baut oder saniert, muss sich auf Kostenvoranschläge verlassen können. Transparenz und Ehrlichkeit sind das Mindeste, was Konsumentinnen und Konsumenten erwarten dürfen“, betont AK-Präsident Günther Goach.

Die Kundin hatte bereits eine Anzahlung über rund 48.000 Euro geleistet. Laut Rechnung wären daher noch knapp 36.000 Euro offen gewesen. Selbst wenn man den Betrag berücksichtigt, den sie ohnedies zahlen müsste, um den Angebotspreis zu erreichen, ergibt sich eine effektive Mehrforderung von rund 29.000 Euro. Besonders heikel: Die Kundin hatte die Endrechnung unterschrieben und damit rechtlich die hohe Summe akzeptiert. „Die Ausgangslage war somit äußerst schwierig“, sagt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig und erklärt weiter: „Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag sind nur rund zehn bis 15 Prozent Abweichung zulässig. Bei darüberhinausgehenden Mehrkosten müssen Konsumentinnen und Konsumenten sofort informiert werden und zustimmen, sonst müssen diese nicht bezahlt werden.“ In diesem Fall lag die Überschreitung weit über dem gesetzlichen Rahmen. Trotzdem kämpfte die AK gegen die unterschriebene Endrechnung an. Konatschnig führte außergerichtliche Gespräche zuerst mit dem Unternehmen, später mit dessen Anwalt. Am Ende gelang eine außergerichtliche Einigung: Die Konsumentin zahlt 22.000 Euro statt der geforderten rund 29.000 Euro. Damit sparte sie rund 7.000 Euro – ein bedeutender Erfolg in einer eigentlich aussichtslosen Situation.

AK-Präsident Günther Goach rät: „Immer verbindliche Kostenvoranschläge schriftlich einholen und sich nicht scheuen, bei Unklarheiten den kostenlosen AK-Konsumentenschutz zu kontaktieren.“

BERATUNG KONSUMENTENSCHUTZ:

050 477-2002 oder konsument@akktn.at

Mirela Nowak-Karijasevic

Arbeiterkammer Kärnten
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