
WKÖ-Spitze: Arbeiten im Alter wird endlich attraktiver
Langjährige WKÖ-Forderung im Ministerrat beschlossen: Steuerfreibetrag macht Arbeiten im Alter attraktiver – auch für Selbstständige
„Im Ministerrat wurden heute mehrere wichtige Forderungen der Wirtschaftskammer beschlossen. Ein Erfolg für uns ist, das Arbeiten im Alter endlich attraktiver wird. Besonders freut uns, dass wir erreichen konnten, dass das Modell auch Selbstständige berücksichtigt. Denn die Wirtschaft wird die älteren Menschen brauchen, egal ob unselbständig oder selbstständig erwerbstätig“, begrüßt Martha Schultz, amtsführende Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das heute im Ministerrat vorgestellte Paket.
So ist ein zentraler Bestandteil ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich, den es sowohl für unselbstständig als auch selbstständig Erwerbstätige geben soll, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Beim parallelen Bezug einer Pension soll der Freibetrag dann zustehen, wenn 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung geleistet wurden. „Damit wird nicht nur der Zuverdienst in der Pension gefördert, sondern es gibt auch einen Anreiz, generell später in Pension zu gehen. Auch das ist angesichts der Tatsache, dass wir immer älter werden, dringend nötig“, ergänzt WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger.
Zusätzlich soll beim Zuverdienst in der Pension der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung entfallen. Auch dies soll gleichermaßen für Selbständige gelten und ist ein wichtiger Anreiz für längeres Arbeiten. Einziger Wermutstropfen ist für die WKÖ-Spitze, dass die Regelung nicht mit Jänner 2026 kommen wird, wie es beim zuvor diskutierten Flat-Tax-Modell geplant war, sondern erst mit 1.1.2027 in Kraft treten soll.
WEITERE WICHTIGE WKÖ-FORDERUNGEN UMGESETZT, DIE LEISTUNGSBEREITSCHAFT FÖRDERN
Positiv wertet die WKÖ außerdem die geplante gesetzliche Festlegung, dass das Feiertagsarbeitsentgelt wieder steuerbegünstigt sein wird und es auch 2026 eine neue Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge geben wird. Hier läuft die Übergangsregelung für 2024 und 2025 mit Jahresende aus. Für 2026 sollen nunmehr 15 Überstunden im Monat und insgesamt maximal 170 Euro steuerfrei sein. „Wir arbeiten heute im Durchschnitt fast zwei Stunden pro Woche weniger als vor Corona, die Gründe sind mehr Teilzeit und weniger Überstunden. Die Steuerbefreiung von Überstunden ist daher eine wichtige Maßnahme, die diesem Trend entgegenwirken soll“, begrüßt dies Danninger.
Ebenso soll die bis 31.12.2025 befristete steuerliche Übergangsregelung, die die Umwandlung von virtuellen Gesellschaftsanteilen in eine Start-Up Mitarbeiterbeteiligung begünstigt, um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026 verlängert werden. „Insgesamt handelt es sich um ein wichtiges Paket, das Anreize für Mehrarbeit setzt und Leistungsbereitschaft belohnt. Genau solche Maßnahmen brauchen wir, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu fördern“, so Schultz und Danninger abschließend. (PWK549/DFS)
Wirtschaftskammer Österreich
Valentin Petritsch, MSC
Sprecher des Präsidiums und Generalsekretärs
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