
Arbeiterkammer gewinnt vor Gericht gegen Zalando: Gutschein-Klauseln waren unzulässig
BESITZER:INNEN VON ZALANDO-GUTSCHEINEN WAREN BISHER MIT EINSCHRÄNKUNGEN KONFRONTIERT: GUTSCHEINE GALTEN NUR FÜNF JAHRE UND WAREN NUR AUF BESTIMMTE WARENGRUPPEN ANWENDBAR. DIE ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH ZOG VOR GERICHT GEGEN ZALANDO UND ERREICHT EINE VERBESSERUNG FÜR KONSUMENT:INNEN. AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL BETONT: „Um die Rechte von Konsument:innen zu stärken, gehen wir auch gegen große Online-Händler vor Gericht.“
Wie so oft, verbergen sich die Tücken im Kleingedruckten. In diesem Fall in Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zalando: Diese besagten, dass die Einlösung von Geschenkgutscheinen auf fünf Jahre begrenzt sei. Wurden die Gutscheine nicht während dieser Frist eingelöst, war das dafür bezahlte Geld verloren. Bisher hatten Gerichte eine Frist von drei Jahren als unzulässig angesehen. Im richtungsweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Wien wurde nun erstmals eine Klausel mit fünfjähriger Befristung als unzulässig erkannt.
Eine weitere Klausel beschränkte das Einlösen der Gutscheine auf sogenannte „qualifizierte Produkte“. Dies sollten Produkte sein, die der Erscheinung einer Person dienten, wie zum Beispiel Bekleidung oder Schuhe. Da diese Produktgruppe nicht klar und nachvollziehbar umschrieben wurde, erachtete das Gericht die Klausel als intransparent und deshalb unzulässig.
GUTSCHEINVERWENDUNG BIS MAXIMAL 200 EURO UNZULÄSSIG
Arbeiterkammer Oberösterreich
Bianca Karr-Sajtarevic, MSc
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E-Mail: bianca.karr-sajtarevic@akooe.at
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