Erste Sitzung des neuen Nationalrats in der „wiedererstandenen Demokratie“ am 19. Dezember 1945: „Ein Freudentag für Österreich“

Jahresschwerpunkt 80 70 30 begleitete das Jubiläumsjahr 2025

„Zum ersten Male seit langen Jahren tagte heute wieder eine auf demokratischer Basis gewählte österreichische Volksvertretung in dem mächtigen Gebäude auf der Wiener Ringstraße. Breite rot-weiß-rote Fahnen flatterten zu beiden Seiten der Pallas Athene, der prunkvolle Reichsratssaal, der völlig unzerstört geblieben ist, erglänzte im Licht zahlreicher Scheinwerfer.“ – Historische Zeitungsberichte aus dem Dezember 1945 wie dieser der Oberösterreichischen Nachrichten zeugen vom Tag der ersten Sitzungen des neugewählten Nationalrats und des neuen Bundesrats am 19. Dezember 1945 als einem „Freudentag für Österreich“ nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Der damalige Staatskanzler Karl Renner eröffnete an diesem Dezembertag vor 80 Jahren die erste konstituierende Sitzung des Nationalrats der Zweiten Republik und übergab den Vorsitz an „das an Jahren älteste Mitglied des Hauses“, den SPÖ-Abgeordneten und früheren Nationalratspräsidenten Karl Seitz. Die Formel zur Angelobung von Seitz verlas dabei der damalige Parlamentsdirektor Josef Pultar.

Im Zweiten Weltkrieg waren 50 Prozent des Parlamentsgebäudes vernichtet worden. Der Sitzungssaal des ehemaligen Herrenhauses bot einen besonders trostlosen Anblick. Auch die Säulenhalle war schwer in Mitleidenschaft gezogen worden, und es bedurfte äußerster Anstrengungen, um das Haus bis zur Eröffnungssitzung der V. Legislaturperiode halbwegs wieder instand zu setzen. Und dennoch waren an jenem 19. Dezember 1945, an dem erstmals seit über 12 Jahren wieder ein Nationalrat im Parlament tagte, die Wunden, die der Krieg dem Hause geschlagen hatte, überall noch überdeutlich zu sehen, wie es in einem Bericht der Parlamentskorrespondenz aus dem Jahr 2006 über diese Zeit heißt.

„DIE ÖSTERREICHISCHE DEMOKRATIE WIEDERERSTANDEN“

„Der Nationalrat trat im alten Reichsratssaal zusammen, da dessen früherer Beratungssaal, der einstige Herrenhaussaal, durch die Kriegshandlungen völlig zerstört wurde“, berichtete am 20. Dezember 1945 die Arbeiter Zeitung unter dem Titel „Die österreichische Demokratie wiedererstanden“: „Um 10 Uhr sind beide Galerien des Saales voll besetzt. In der Mittelloge der ersten Galerie sitzen die Mitglieder des Alliierten Rates mit ihren politischen Beratern sowie die Vertreter des alliierten Offizierskorps, in den Logen links und rechts davon die Vertreter der ausländischen und der österreichischen Presse. Auf der zweiten Galerie Zuhörer aus allen Schichten des österreichischen Volkes.“ Als erste betraten demnach die Abgeordneten der Volkspartei den Saal und nahmen die drei rechten Sektoren des Saales bis zur Mitte ein, und zwar „mit weißen Edelweißrosetten geschmückt“, heißt es im Artikel der Arbeiter Zeitung – die Oberösterreichischen Nachrichten berichteten von „weißen Nelken und Abzeichen“ bei der ÖVP. Ihnen folgten, „mit roten Nelken geschmückt“, die Abgeordneten der „Sozialistischen Partei“ und füllten die beiden an den Mittelgang anschließenden linken Sektoren. Die vier Plätze der ersten Reihe des äußersten linken Sektors besetzten demnach „die Kommunisten“, so die Arbeiter Zeitung. Die Verteilung der Sitze der Abgeordneten ergab sich aus der ersten Nationalratswahl der Zweiten Republik vom 25. November 1945. Die ÖVP stellte 85 Abgeordnete, 76 Mandate erlangte die SPÖ und vier Sitze gingen an die KPÖ, wie auch in der aktuellen Parlamentskorrespondenz zum Jahresschwerpunkt 80 70 30 zur Nationalratswahl am 25. November 1945 nachzulesen ist. Frauen waren damals nur neun in diesem Gremium vertreten.

Zum letzten Mal nahm an diesem 19. Dezember 1945 die Provisorische Staatsregierung auf der Regierungsbank Platz. Staatskanzler Renner wird von seinen Stellvertretern Adolf Schärf, Leopold Figl und Johann Koplenig flankiert, auch die Ressortleiter sind anwesend.

FEIERLICHER ERNST UND STOLZES BEWUSSTSEIN

Der 19. Dezember 1945 war ein milder Dezembertag, berichtete die Wiener Zeitung. „Feierlicher Ernst und stolzes Bewusstsein ist die Signatur der geschichtlichen Stunde“, heißt es da über den „ersten Tag des neuen Nationalrats“. „Nahezu hundert Jahre sind seit der ersten Volksvertretung von 1848 vergangen, aber wohl niemals zuvor hat sich das österreichische Volk so tief verbunden gefühlt mit seiner freigewählten Vertretung als heute mit dem ersten Nationalrat der Zweiten Republik. Aber auch niemals zuvor hat es solche Hoffnungen auf das Parlament gesetzt“, verdeutlichte die Arbeiter Zeitung die Bedeutung der Konstituierung. Von den damals 165 Abgeordneten wurden zu Beginn der Sitzung 164 angelobt, ein Abgeordneter war krankgemeldet und fehlte bei der Angelobung.

Einstimmig wählten die Abgeordneten in ihrem ersten Schritt im Plenum am 19. Dezember 1945 den ÖVP-Mandatar Leopold Kunschak als Vertreter der mandatsstärksten Fraktion zum ersten Nationalratspräsidenten der Zweiten Republik. Kunschak war – ähnlich wie Seitz – bereits in der Zeit vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges langjährig Mandatar im Parlament. Er sollte das Amt des Nationalratspräsidenten ab der ersten Sitzung im Dezember 1945 bis zu seinem Tod im März 1953 ausüben. Zum Zweiten Nationalratspräsidenten wählten die Abgeordneten den damaligen ÖGB-Präsidenten und Sozialdemokraten Johann Böhm, zum Dritten Präsidenten Alfons Gorbach von der ÖVP, der später, zwischen 1961 und 1964, Bundeskanzler werden sollte. „Ein Jahrzehnt schlimmster Erfahrungen und Erlebnisse haben wir hinter uns,“ so Kunschak laut Stenographischem Protokoll der Nationalratssitzung am 19. Dezember, nachdem er den Vorsitz im Plenum übernommen hatte. „Wir erleben heute einen Freudentag erster Ordnung, einen Freudentag, der sich tief eingraben wird nicht nur in die Herzen derer, die wir hier versammelt sind, sondern auch in die Her zen des ganzen österreichischen Volkes, ein Freudentag, weil nun endlich wieder die Zeit gekommen ist, in der das Volk durch seine Vertretung über sein Schicksal entscheiden wird.“

Wiederholung der Unabhängigkeitserklärung Österreichs durch den Nationalrat

Wie die Arbeiter Zeitung ebenso am 20. Dezember 1945 berichtete, fassten Nationalrat und Bundesrat neben ihrer Konstituierung in der ersten Sitzung auch gleich „drei Beschlüsse von größter politischer Bedeutung“. So nahmen die Abgeordneten den Rechenschaftsbericht der Provisorischen Staatsregierung Renner einstimmig zur Kenntnis. Dadurch habe „deren Wirksamkeit von den Tagen der Befreiung des Landes im April dieses Jahres bis heute die gesetzliche Bekräftigung durch die freigewählten Vertreter des gesamten Volkes“ erhalten, so die Arbeiter Zeitung. „Endlich steht die Staatsregierung vor der verfassungsmäßigen, unbestreitbar rein demokratisch und frei gewählten Vertretung des österreichischen Bundesvolkes und der österreichischen Bundesländer“, sagte Staatskanzler Renner dazu im Hohen Haus. „Und endlich können die in der Provisorischen Staatsregierung vereinigten Vertreter der demokratischen Parteien vor Ihnen Rechenschaft legen und Sie bitten, die Würde und Bürde unseres Amtes von uns zu nehmen und in die Hände jener Persönlichkeiten zu legen, denen Sie kraft der Verfassung auf legalem Wege Ihr Vertrauen zuwenden werden.“

Die „Wiederholung der feierlichen Erklärung der Unabhängigkeit Österreichs“ führt die Arbeiter Zeitung als nächsten Beschluss an. „Der Nationalrat der Republik Österreich“ trat damit der von der Provisorischen Regierung am 27. April 1945 beschlossenen Proklamation, der Unabhängigkeitserklärung, bei und beschloss sie „neuerlich als feierliches Bekenntnis des ganzen österreichischen Volkes z u seinem freien, selbständigen, unabhängigen und demokratischen Staatswesen.“ Auch dieser Beschluss und damit die Bestätigung der Unabhängigkeitserklärung Österreichs durch den Nationalrat fiel am 19. Dezember 1945 einstimmig.

RÜCKKEHR ZUR BUNDESVERFASSUNG AB 19. DEZEMBER 1945 VOLL WIRKSAM

Der dritte Beschluss des Nationalrats an diesem Tag fiel ebenso einstimmig und betraf das Verfassungs-Übergangsgesetz 1945. In den Erläuterungen der Regierungsvorlage von damals heißt es, dass die Provisorische Staatsregierung nach Durchführung der Wahlen zum Nationalrat und zu den Landtagen sowie zum Gemeinderat der Stadt Wien noch die Aufgabe hatte, die notwendigsten Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsrechts zu treffen – ohne allerdings dazu berufen zu sein, „das Verfassungsgebäude in allen seinen Teilen zu vollenden“. Sie habe deshalb lediglich „ein Verfassungsgesetz vom 13. Dezember 1945 mit verfassungsrechtlichen Anordnungen aus Anlass des Zusammentrittes des Nationalrates und der Landtage“ beschlossen, das sogenannte 2. Verfassungs-Überleitungsgesetz 1945. Darüber hinaus war es den Erläuterungen zufolge die Aufgabe der dann frei gewählten gesetzgebenden Körperschaften, die notwendigen Übergangsbestimmungen zur früheren Bundesverfassung von 1920 bzw. 1929 zu treffen.

Jedoch: Das Parlament konnte von 1945 bis 1955 zwar Gesetze beschließen, diese traten aber nicht wie heute unmittelbar nach Beschluss durch die Kundmachung in Kraft, wie zum Jahresschwerpunkt 80 70 30 in der Parlamentskorrespondenz zur damaligen Gesetzgebung nachzulesen ist. Denn vor der Kundmachung hatten damals die vier alliierten Mächte ein Wort mitzureden. Erst nach einstimmiger Genehmigung durch den Alliierten Rat durfte ein Gesetz von der Republik Österreich kundgemacht werden. So kam es, dass der Alliierte Rat nicht damit einverstanden war, mit dem Verfassungs-Übergangsgesetz wieder zur Bundesverfassung 1920 in der Fassung von 1929 zurückzukehren. Die Alliierten hatten einen anderen Plan: Eine neue Verfassung sollte ausgearbeitet werden.

Im April 1946 bekannte sich der Nationalrat mit einer Entschließung jedoch erneut zu seinem Beschluss und stellte fest, dass die Verfassung in der Fassung von 1929 mit dem erstmaligen Zusammentreten des Parlaments wieder Gültigkeit erlangt habe. Rückblickend blieb es auch dabei: Die Bundesverfassung 1920 in der Fassung von 1929 ist heute nach wie vor in Kraft. Nach herrschender Auffassung und ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929 am 19. Dezember 1945 neuerlich voll wirksam geworden, wie es in den Anmerkungen zur Bundesverfassung heute heißt.

Zu den Rednern der ersten Nationalratssitzung der Zweiten Republik zählten Karl Seitz und Leopold Kunschak am Vorsitz sowie Karl Renner in seiner Funktion als Staatskanzler der Provisorischen Regierung. Seitens der Abgeordneten hielt Felix Hurdes zum Verfassungs-Übergangsgesetz als Berichterstatter eine ausführliche Rede. Hurdes gilt als Mitbegründer der ÖVP und wurde später, von 1953 bis 1959, Nationalratspräsident.

WIEDERBEGINN VON STENOGRAPHEN UND PARLAMENTSKORRESPONDENZ

Mit dem Wiederaufbau und der Leitung des „Stenographenamts“ im Parlament war Theodor Rudolf Alt im Dezember 1945 beauftragt worden, sodass von der Eröffnung des neugewählten Nationalrats am 19. Dezember 1945 bereits das Stenographische Protokoll angefertigt werden konnte. Alt zählte zu den wenigen früheren Mitarbeitern des Stenographenbüros, die das Kriegsende in Wien erlebten, wie in einer Parlamentskorrespondenz zum Jahresschwerpunkt 80 70 30 nachzulesen ist. Bei der ersten Sitzung des Nationalrats am 19. Dezember 1945 tauchte außerdem die Frage auf, ob wieder eine „Staatskorrespondenz“ herausgegeben werden solle. Man entschloss sich dann, mangels jeder diesbezüglichen Vorbereitung, ganz einfach den Wortlaut des Stenographischen Protokolls zu übernehmen, ebenso wie bei den weiteren Parlamentssitzungen im Dezember 1945. Am 16. Jänner 1946 wurde dann die erste „Parlamentskorrespondenz“ herausgegeben, so die Einleitung zum ersten Sammelband der Parlamentskorrespondenz, der im Archiv der Parlamentsbibliothek aufliegt.

BUNDESRAT BESTÄTIGT BESCHLÜSSE DES NATIONALRATS

Auch die damals 50 Mitglieder (27 ÖVP, 23 SPÖ) der zweiten Kammer des Parlaments, des Bundesrats, traten noch am selben Tag, also ebenfalls am 19. Dezember 1945 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Am 25. November 1945 hatten neben den Nationalratswahlen auch Landtagswahlen stattgefunden. Da die Tätigkeit des Bundesrats nicht in Gesetzgebungsperioden gegliedert ist, werden dessen Sitzungen seither fortlaufend gezählt, beginnend mit der 1. Sitzung eben am 19. Dezember 1945. Von der „feierlichen Premiere des Bundesrates“ berichtete damals etwa die Wiener Zeitung. Da auch der seinerzeit den Bundesratssitzungen dienende Saal noch zu sehr beschädigt war, tagte der Bundesrat in dem an der Rückseite des Parlamentsgebäudes gelegenen Budgetsaal, so die Wiener Zeitung. Weibliche Mitglieder zählte der damalige Bundesrat nicht. Laut Stenographischem Protokoll genehmigte der Bundesrat den Rechenschaftsbericht der Provisorischen Staatsregierung ebenso einhellig wie zuvor der Nationalrat. Eine einstimmige Annahme gab es auch zur Unabhängigkeitserklärung Österreichs sowie zum Verfassungs-Übergangsgesetz 1945. Beide Kammern, Nationalrat und Bundesrat, waren einstmals 1920 mit dem Bundes-Verfassungsgesetz eingerichtet worden, wie einem Fachdossier des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Diensts (RLW) der Parlamentsdirektion zu entnehmen ist.

BUNDESVERSAMMLUNG WÄHLT RENNER ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN

Tags darauf, am 20. Dezember 1945, trat zudem auch die Bundesversammlung zusammen, die heute wie damals aus Nationalrat und Bundesrat besteht. „Nach der Verfassung des Jahres 1929, die nun wieder in Kraft ist“, obliege ihr „lediglich die Angelobung des Bundespräsidenten und die Beschlußfassung über eine Kriegserklärung“, schreibt am 21. Dezember 1945 die Wiener Zeitung. Da aber „augenblicklich jene Motive, die im Herbst 1931 den Anlaß gaben, die Wahl des Staatsoberhauptes in die Bundesversammlung zurückzuverlegen, jetzt in noch höherem Maße geltend gemacht werden können als damals, wurde auch diesmal eine gemeinsame Tagung der beiden Häuser der Gesetzgebung für die Präsidentenwahl durch das eben verlautbarte Zweite Verfassungsüberleitungsgesetz 1945 normiert“, wird im damaligen Artikel erläutert. So wählte am 20. Dezember 1945 die Bundesversammlung Karl Renner zum Bundespräsidenten, der am selben Tag Leopold Figl zum ersten Bundeskanzler der Zweiten Republik ernannte. Figl gab tags darauf, am 21. Dezember, seine Regierungserklärung vor dem Nationalrat ab. Eine der Aufgaben der Bundesversammlung ist auch heute die Angelobung des Bundespräsidenten, wie sie auch bereits ab der darauffolgenden Bundesversammlung im Jahr 1951 stattfand.

„Daß die Wahl Dr. Karl Renners zum Bundespräsidenten nicht lediglich eine Emanation des politischen Wollens, sondern auch eine Herzenssache war – die Anerkennung und Krönung großer Verdienste um Volk und Vaterland in kritischer Zeit -, das bewiesen die Beifallsstürme, die den Neugewählten bei der Einholung und nach seiner kurzen, warmen und gewinnenden Ansprache umbrausten“, hielt die Wiener Zeitung fest. Renner amtierte bis zu seinem Tod 1950 als erster Bundespräsident der Zweiten Republik.

JAHRESSCHWERPUNKT 80 70 30

Insgesamt setzte heuer das Parlament im Rahmen des Jahresschwerpunkts 80 70 30 zahlreiche Aktivitäten, sowohl online als auch in Form von Veranstaltungen. Das Jahr 2025 ist das Jubiläumsjahr dreier wichtiger geschichtlicher Ereignisse, die die Zweite Republik geprägt haben. Erinnert wurde an den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges, an 70 Jahre Staatsvertrag sowie an 30 Jahre der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union. (Schluss) mbu

HINWEIS: Historische Fotos von der Nationalratssitzung am 19. Dezember 1945 finden Sie auf der Website des Parlaments.

Das Parlament beleuchtete 2025 drei Meilensteine der Demokratiegeschichte. Vor 80 Jahren endete der Zweite Weltkrieg, vor 70 Jahren wurde der Staatsvertrag unterzeichnet und vor 30 Jahren trat Österreich der EU bei. Mehr Informationen zum Jahresschwerpunkt 2025 finden Sie unter www.parlament.gv.at/kriegsende-staatsvertrag-eu-beitritt.

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