Zu Unrecht entlassen: AK ging für einen Linzer bis zum Obersten Gerichtshof

RUND ZEHN MONATE LANG ARBEITETE EIN 40-JÄHRIGER LINZER ALS ASSISTENT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR EINE DEUTSCHE FIRMA, AUSSCHLIESSLICH IM HOME OFFICE UND SOMIT IN ÖSTERREICH. WEIL ER ANGEBLICH MEHRMALS UNENTSCHULDIGT NICHT AM ARBEITSPLATZ GEWESEN WAR UND BETRIEBSGEHEIMNISSE VERRATEN HATTE, WURDE ER FRISTLOS ENTLASSEN. DIE AK SETZTE SICH FÜR SEINE RECHTE EIN UND MUSSTE DAFÜR BIS ZUM HÖCHSTGERICHT ZIEHEN.

Der junge Mann war zehn Monate als Vollzeitkraft für eine deutsche Firma beschäftigt und hatte mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er seine gesamte Arbeitsleistung, die hauptsächlich aus Assistenz- und EDV-Aufgaben bestand, im Home Office erbringen konnte. Das hatte aufgrund seiner Tätigkeit einwandfrei funktioniert – bis zu dem Tag, an dem ihm sein Arbeitgeber vorwarf, mehrmals unentschuldigt nicht am Arbeitsplatz gewesen zu sein und Betriebsgeheimnisse weitergeleitet zu haben. Diesen Vorwürfen folgte die Entlassung.
MANN WURDE UNTERKOLLEKTIVVERTRAGLICH BEZAHLT UND UNBERECHTIGT ENTLASSEN

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
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