
Gaál: Ausweitung der Förderung für altersgerechten Wohnungsumbau
Bauliche Maßnahmen und Installationen zur Anpassung der eigenen vier Wände werden seit 1. Jänner mit bis zu 7.500 Euro gefördert.
Um das altersgerechte und barrierefreie Wohnen zu erleichtern, fördert das Land Wien für Wiener*innen ab 60 Jahren den Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
In der Praxis sind das am häufigsten Umbauten im Sanitärbereich (wie etwa der Einbau von bodenebenen Duschen, Türverbreiterungen und WCs mit Stütz- und Haltegriffen), sowie die Montage von Treppenliften.
Im Rahmen der bisher bestehenden Förderung konnte eine Unterstützung von bis zu 35 Prozent der förderbaren Kosten, maximal 4.200 Euro, beantragt werden. Mit Jahresbeginn wurde diese Fördersumme deutlich angehoben. Nun ist eine bis zu 80 Prozent höhere Förderung möglich, nämlich bis zu 7.500 Euro (50 Prozent der förderbaren Kosten).
„Bis ins hohe Alter selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können ist eine immer wichtiger werdende Frage, die viele beschäftigt. Denn früher oder später sind Anpassungen unvermeidbar, damit das eigene Zuhause sicher bleibt und den geänderten Bedürfnissen im Alter entspricht. Das kann beispielsweise im Badezimmer die Errichtung einer barrierefreien, bodenebenen Dusche sein. Umbauten also, die für die tägliche Lebensqualität einen großen Unterschied bedeuten, aber auch für die eigene Sicherheit und Gesundheit. Und das darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Deshalb haben wir die Förderung für solche Umbauten deutlich ausgeweitet, um die Wienerinnen und Wiener bei der Wohnungsanpassung fürs Alter bestmöglich zu unterstützen“, erklärt VIZEBÜRGERMEISTERIN UND WOHNBAUSTADTRÄTIN KATHRIN GAÁL.
Von der Förderung umfasst sind Installationen und bauliche Maßnahmen, die ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen erleichtern und nach der ÖNORM B 1600 definiert sind. Das sind etwa ein barrierefreier Zugang durch eine Rampe, Treppenlifte, motorische Türöffnungshilfen oder im Sanitärbereich Raumvergrößerungen, bodenebene Duschen, unterfahrbarer Waschtische, tragfähige Wände zur Montage von Stütz- und Haltegriffen sowie Duschsitze und Thermostatarmaturen.
Für die technische und förderrechtliche Abklärung, welche Umbauarbeiten und Installationen in der eigenen Wohnung gefördert werden können, findet eine eigene Beratung statt.
Für soziale Treffsicherheit gelten die Einkommensgrenzen des WWFSG (§ 11 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz, für eine Person sind das 43.770 Euro, für zwei Personen 65.230 Euro Jahres-Hauhaltseinkommen)
Die Beratungsgespräche finden in der gemeinsame Informations- und Einreichstelle statt:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA50)
Technische Stadterneuerung (MA 25)
1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1
6. Stock, Zimmer 6.09, “Info-Point”
Montag bis Freitag, 8-13 Uhr,
Telefonische Auskünfte unter +43 1 4000-74860
Alle wichtigen Informationen für altersgerechte Umbauten:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/umbau-altersgerecht.html
Stefan Hayden
Mediensprecher
Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál
Telefon: 0676 8118 81265
E-Mail: stefan.hayden@wien.gv.at
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