Hanger: Volksanwaltschaft muss unabhängig bleiben

Volksanwalt Luisser darf nicht zum Boten der FPÖ-Erzählungen gegen Polizei und Justiz werden

Im Zuge eines “amtswegigen Prüfverfahrens” wurde in der Causa Pilnacek am 30. Mai 2025 im Geschäftsbereich von FPÖ-Volksanwalt Luisser ein Lokalaugenschein am Fundort der Leiche des ehemaligen Sektionschefs durchgeführt. Das Protokoll dieses Lokalaugenscheins – das nun dem Parlament vorliegt – wirft eine zentrale Frage auf: “Wird die Volksanwaltschaft – bewusst oder unbewusst – von der FPÖ für parteipolitische Verschwörungserzählungen herangezogen?”, so Andreas Hanger, Fraktionsführer der ÖVP. “Angesichts der vorliegenden Tonalität, Methodik und inhaltlichen Bewertung, ist das eine Frage, die sich nicht wegwischen lässt.”
Als “besonders bemerkenswert” bezeichnet Hanger den Umstand, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Volksanwalt Luisser gegenüber der Polizei selbst erklärten‚ “keinerlei Ahnung von Polizeiarbeit” zu haben. Umso befremdlicher ist die Tatsache, dass im Protokoll anschließend mehrfach kriminalistische, gerichtsmedizinische und strafrechtliche Bewertungen “aus nicht speziell geschulter Laiensicht” vorgenommen werden.

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