AK Erfolg: Kreditkartenanbieter card complete zahlt unzulässige Fremdwährungsgebühren zurück!

Nach erfolgreicher Klage hat die AK konsument:innenfreundliche Lösung mit card complete erreicht – Auch andere Kreditkarten betroffen

Die Kreditkartenfirma card complete verrechnete Bearbeitungsentgelte für Transaktionen in Fremdwährungen für ihre Kreditkarten von Visa, Mastercard und Diners Club. Die AK hat erfolgreich geklagt und sich nun mit card complete geeinigt. Betroffene können die zu Unrecht kassierten Fremdwährungsentgelte über ein Online-Formular bei card complete zurückfordern – auch für beendete Verträge. Bei anderen Kreditkarten sind diese Doppelverrechnungen ebenfalls nicht erlaubt.

card complete hat für Transaktionen in Fremdwährungen, also Zahlungen und Bargeldbehebungen, die nicht in Euro sind, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von meist 1,65 Prozent des Zahlungsbetrags verrechnet – zum Teil auch 1,5 Prozent, je nach Vertrag und Zeitraum. Gleichzeitig waren in der Wechselkursklausel Abschläge vom jeweiligen Referenzwechselkurs vorgesehen. Dadurch mussten Kund:innen für jede Währungsumrechnung ein zusätzliches Entgelt zahlen. Die AK klagte gegen diese unzulässige Vorgangsweise, und der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der AK Recht: Diese Art der Doppelverrechnung sei unzulässig, weil sie intransparent sei. Nur wenn eine Überprüfung der darin enthaltenen Leistungen sowie eine allfällige Überschneidung mit anderen Entgelten möglich ist, entsprechen Bearbeitungsgebühren laut OGH dem Transparenzgebot. Das war hier nicht der Fall.

BEARBEITUNGSENTGELTE GIBT’S FÜR VISA, MASTERCARD & DINERS CLUB-KREDITKARTEN ZURÜCK

Die zwischen AK und card complete ausverhandelte Lösung sieht die Erstattung aller seit der Einführung der Wechselkursabschläge verlangten Bearbeitungsentgelte vor, auch für bereits beendete Verträge. card complete hat die Doppelverrechnung bei ihren Visa- und Mastercard-Kreditkarten ab 1. August 2018 eingeführt, bei Diners Club ab 1. März 2015. Bei laufenden Verträgen erfolgt die Gutschrift auf Wunsch entweder auf das Kartenkonto oder als Überweisung auf ein bekannt zu gebendes Girokonto. Bei laufenden Verträgen und offenen Monatsrechnungen oder Zahlungsrückständen kann card complete den Refundierungsbetrag mit den fälligen Gegenforderungen aufrechnen.

SO KOMMEN KONSUMENT:INNEN ZU IHREM GELD

Betroffene können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Online-Formular auf der Website von card complete bis zum 1. August 2026 anmelden: https://www.cardcomplete.com/rueckzahlungsersuchen/. Sie können alternativ auch ein Antragsformular online ausfüllen und ausgedruckt per Brief an card complete senden. Konsument:innen erhalten bei der Rückerstattung auch eine Mitteilung von card complete, die den erstatteten Betrag aufschlüsselt. Weitere Informationen und FAQs finden Sie hier: https://www.arbeiterkammer.at/cardcomplete.

DOPPELVERRECHNUNG AUCH BEI ANDEREN KREDITKARTEN NICHT ERLAUBT

Die OGH-Entscheidung geht über den Einzelfall hinaus: Auch andere Kreditkartenfirmen berechnen häufig doppelte Gebühren für Transaktionen in Fremdwährungen. Kund:innen, die Kreditkartenverträge bei anderen Kreditkartenanbieter:innen haben, können diese Gebühren, oft auch als Manipulationsentgelte bezeichnet, auch zurückfordern. Ein AK Musterbrief hilft, das unzulässige Entgelt zurückzuholen: https://www.arbeiterkammer.at/cardcomplete.

Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
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