ARBÖ: Vorsicht vor fliegenden Eisplatten

Schnee und Eis müssen vor Fahrtantritt entfernt werden.

Mit den winterlichen Temperaturen steigt auf Österreichs Straßen erneut die Gefahr durch herabfallende Eis- und Schneemassen von Fahrzeugdächern. Vor allem in den vergangenen Tagen haben sich nicht nur auf Gehsteigen und Fahrbahnen, sondern auch auf Pkw, Lkw und Anhängern gefährliche Eisplatten gebildet. Jetzt, wo die Temperaturen wieder etwas milder werden, besteht die Gefahr, dass sich die Eisplatten während der Fahrt lösen und zu einer ernsthaften Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Der ARBÖ erinnert daher eindringlich daran, dass Fahrzeuge vor Fahrtantritt vollständig von Schnee und Eis befreit werden müssen.

Besonders auf Lkw-Planen oder Dächern von leichten Nutzfahrzeugen können sich bei Minusgraden massive Eisplatten bilden, die sich während der Fahrt lösen und auf die Straße oder auf nachfolgende Verkehrsteilnehmer krachen können. Zwar sind Lkw-Fahrer ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, verpflichtet, ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis, Schnee und Schmutz zu befreien, doch kommen nicht alle Lenker dieser Pflicht nach. Nach dem Kraftfahrgesetz ist der Lenker zudem verpflichtet, darauf zu achten, dass die Nummerntafeln lesbar sind und sich Scheiben, Blinker, Rücklichter sowie Scheinwerfer in funktionstüchtigem Zustand befinden. Andernfalls drohen Strafen, der Strafrahmen beträgt bis zu 10.000 Euro.

Gefahren werden darf außerdem nicht mit Schneehaufen auf dem Fahrzeugdach. Dazu erklärt Mag. Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung: „Wenn ich ein Fahrzeug in Betrieb nehme, habe ich generell die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Eine Schneehaube bzw. eine Eisplatte kann den nachfolgenden Verkehr gefährden, weshalb die Fahrt damit nicht erlaubt ist.“

Außerdem zu berücksichtigen ist, dass das beliebte Warmlaufenlassen des Motors im Stand, also noch vor Antritt der Fahrt, verboten ist und ebenfalls bestraft werden kann.

ARBÖ-Presseabteilung
Sebastian Obrecht
Telefon: +43 664 60 123 244
E-Mail: sebastian.obrecht@arboe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender