EAG-Marktprämienverordnung 2026/27: IG Holzkraft erreicht entscheidende Verbesserung

Mit 16. Jänner tritt die neue EAG-Marktprämienverordnung 2026/27 in Kraft. Die IG Holzkraft konnte eine wesentliche Verbesserung für die Branche in der finalen Fassung erreichen

Von 23.12.2025 bis 09.01.2026 wurde der Entwurf der EAG-Marktprämienverordnung 2026/27 in Begutachtung geschickt. Eine kurze Frist für die fachliche Auseinandersetzung mit einer hochkomplexen Materie, die durch die zahlreichen Feiertage weiter verknappt wurde.

Dennoch hat die IG Holzkraft die kurze Frist intensiv genutzt: In zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen wurden fachlich fundierte Argumente eingebracht, die über die Zukunft vieler Projekte und ganzer Anlagentypen entscheiden. Mit Erfolg: Fehlerhafte Annahmen im zugrunde liegenden Gutachten wurden korrigiert, die Berechnungsgrundlagen überarbeitet und die Verordnung entsprechend angepasst.

„Insgesamt sehen wir die Verordnung sehr kritisch. Sie bildet die wirtschaftliche Realität nicht ab. Es ist uns aber eine wesentliche Verbesserung gelungen. Darauf sind wir durchaus stolz, denn es zeigt, dass fachlich fundierte Arbeit und Hartnäckigkeit wirken“, betont Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender der IG Holzkraft. „Das ist ein starkes Signal für die Bedeutung engagierter Interessensvertretung und den Einsatz des gesamten IG Holzkraft Teams über die Feiertage.“

Auch wenn insbesondere bei den anzulegenden Werten weiterhin Anpassungsbedarf besteht, ist klar: Der Einsatz der IG Holzkraft hat zu konkreten Korrekturen im Sinne der Branche geführt.

IG Holzkraft – Energie der Zukunft
Dr. Eva Talic
Telefon: Tel: +43 (0) 664 60 373 224
E-Mail: talic@ig-holzkraft.at

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