Justizministerin Anna Sporrer begrüßt Schulterschluss gegen Parkplatzabzocke

Gemeinsame Informationsoffensive von ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO und Rechtsanwaltskammer verhilft Autofahrer:innen zu ihrem Recht

Seit 1.1.2026 gelten neue gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf missbräuchliche KFZ-Besitzstörungsklagen. Ziel der Reform ist es, rechtlich für Klarheit zu sorgen und damit systematischen Einschüchterungsklagen gegen Autofahrer:innen einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Dies geschah auch auf Anregung und im engen fachlichen Austausch mit Konsumentenschützer:innen und Automobilklubs, die heute in einem gemeinsamen Schulterschluss von ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO und Rechtsanwaltskammer eine breite Informationsoffensive über die Neuregelungen starten.

JUSTIZMINISTERIN ANNA SPORRER: _„Nur wer sein Recht kennt, kann es auch wahrnehmen. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern von ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO und Rechtsanwaltskammer deshalb heute ausdrücklich für den Start dieser breiten Informationsoffensive, nachdem sie uns auch schon beim Zustandekommen der Reform umfassend unterstützt haben. Wenn alle zusammenhelfen, profitieren schlussendlich die PKW-Lenker:innen. Bisher bezahlten Betroffene oft aus Angst vor einem langwierigen und kostspieligen Prozess – wir haben dieser Parkplatzabzocke jetzt endlich die profitable Grundlage entzogen. Je mehr Menschen in der Zukunft genau über ihre Rechte Bescheid wissen, desto weniger Erfolg werden die Einschüchterungsversuche haben. Wir begrenzen die Kosten und schaffen endlich Rechtssicherheit. Damit stärken wir das Vertrauen der Bevölkerung in unseren Rechtsstaat.“_

Im Mittelpunkt der Reform steht eine Neuregelung, die einerseits das schützenswerte Besitzrecht wahrt und andererseits Bürgerinnen und Bürgern einen erleichterten Zugang zur gerichtlichen Klärung ermöglicht – mit dem Ziel, missbräuchliche KFZ-Besitzstörungsklagen als Geschäftsmodell wirksam einzudämmen. Durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage wird der Anwaltstarif auf rund 100 Euro gesenkt. Außerdem halbieren wir die Gerichtsgebühren auf 70 EUR in jenen Fällen, in denen die Klage in der ersten Verhandlung (Tagsatzung) durch Anerkenntnis oder Versäumung (bspw. durch Nichterscheinen des Beklagten) endet, bzw. 35 EUR im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Beklagten. Künftig soll bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht werden. Dies war bisher dezidiert ausgeschlossen. Das sorgt für eine notwendige Vereinheitlichung der Rechtsprechung.

ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO und Rechtsanwaltskammer starten heute eine gemeinsame Informationsoffensive zum neuen Gesetz; Sie bieten Beratung und unterstützen im individuellen Fall u.a. unter wien.arbeiterkammer.at/parkplatzabzocke und www.oeamtc.at/recht.

Bundesministerium für Justiz
Jakob Flossmann
Pressesprecher der Justizministerin

Telefon: 0676/8989 123 59
E-Mail: jakob.flossmann@bmj.gv.at

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