KV Nahrungs- und Genussmittelindustrie: Einigung in 4. Verhandlungsrunde

Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen steigen um 2,55 %

Nach vier Verhandlungsrunden konnte am Freitag, dem 16.01.2026, ein Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten der Nahrungs- und Genussmittelindustrie erreicht werden. Der Abschluss sieht eine Erhöhung der KV- Mindestgehälter um 2,55 Prozent mit einer Deckelung bei 150 Euro, eine Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,55 Prozent sowie die Einführung einer Freizeitoption vor.

„Dieser Abschluss ist ein notwendiger Kompromiss in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die zunehmende Marktkonzentration im Handel und die wachsende Marktmacht großer Handelsbetriebe setzen die Herstellerseite erheblich unter Druck. Besonders im Getränkebereich sehen wir Absatzrückgänge infolge der Einführung des Pfandsystems“, erklärt Bernhard Hirnschrodt, zuständiger Wirtschaftsbereichssekretär der Gewerkschaft GPA. „Die Haupttreiber der Kosten bleiben die hohen Energie- und Rohstoffpreise. Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem nun erzielten Abschluss Planbarkeit und Sicherheit schaffen konnten“, so der Gewerkschafter weiter.

Ausschlaggebend für den erzielten Abschluss sei die breite Mobilisierung in den Betrieben gewesen: „Die aktive Rolle der Betriebsrät:innen, zahlreiche Betriebsversammlungen und die starke Präsenz der Beschäftigten haben den nötigen Druck aufgebaut“, so Hirnschrodt. „Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die uns in den vergangenen Monaten unterstützt und mit uns gemeinsam für einen Abschluss gekämpft haben“, betont Hirnschrodt abschließend.

Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit

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