MBI wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den erzwungenen Verkauf des Wiener Grand Hotels zu bekämpfen

Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber, der das Grand Hotel Wien seit über 20 Jahren besitzt, wird SÄMTLICHE VERFÜGBAREN RECHTSMITTEL ergreifen, um den gerichtlich genehmigten Verkauf des Grand Hotel Wien anzufechten. Er hält die Entscheidung für WIRTSCHAFTLICH SCHÄDLICH, RECHTLICH MANGELHAFT und ABTRÄGLICH FÜR DEN RUF WIENS ALS TOURISMUSSTANDORT.

„Die Genehmigung dieses Verkaufs weist gravierende wirtschaftliche und rechtliche Mängel auf“, erklärt Al Jaber. „Sie dient weder der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger noch der Eigentümer und unterschätzt den tatsächlichen Wert des Grand Hotels als international renommiertes Luxushotel massiv.“

REFINANZIERUNGSPROBLEM AUF HOLDING-EBENE – BEI GLEICHZEITIG STARKEM LAUFENDEN BETRIEB

Im Jahr 2025 geriet die Holdinggesellschaft des Hotels, die EWH AG, in TECHNISCHE REFINANZIERUNGSSCHWIERIGKEITEN. Der operative Hotelbetrieb selbst blieb jedoch STARK, mit hoher Auslastung und stabilem Cashflow. „Genau deshalb ist es so schwer nachvollziehbar, warum den Beteiligten nicht mehr Zeit für eine Refinanzierung eingeräumt wurde“, so Al Jaber. „Es gab keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit für einen kurzfristigen Notverkauf.“

Al Jaber betont, dass sein SANIERUNGSKONZEPT EINE 100%-QUOTE FÜR DIE GLÄUBIGER vorgesehen habe – Gläubiger hätten somit VOLLSTÄNDIG BEFRIEDIGT werden können, ohne eine wertvernichtende Transaktion zu erzwingen.

RECHTLICHE BEDENKEN – ZWECKMÄSSIGKEIT UND WIRTSCHAFTLICHE ANGEMESSENHEIT

Nach Auffassung Al Jabers erfüllt die Genehmigung nicht die Anforderungen des § 117 DER INSOLVENZORDNUNG (IO), wonach ein Verkauf nur zulässig ist, wenn er ZWECKMÄSSIG UND WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSEN ist. „Durch die verfrühte Freigabe wurden alternative Sanierungsoptionen und die Chance, deutlich höhere Erlöse zu erzielen, endgültig abgeschnitten“, erklärt er.

Zudem verweist er auf die langjährige stabilisierende Rolle der Eigentümer: „Seit 2011 haben die Eigentümer die finanzielle Lage kontinuierlich stabilisiert und die Gesamtverschuldung durch erhebliche Schuldübernahmen sowie Rangrücktritte während der globalen Finanzkrise von 165 MIO. EURO AUF 85 MIO. EURO reduziert – um die Solvenz zu sichern und Werte zu erhalten.“

BEWERTUNGSDEFIZITE – DAS HOTEL ALS LAUFENDER BETRIEB WURDE AUSGEBLENDET

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Bewertungsgrundlage im Verfahren. „Die herangezogene Bewertung konzentriert sich im Wesentlichen auf den bloßen Immobilienwert und blendet den Wert des Grand Hotels als FORTGEFÜHRTEN BETRIEB aus – einschließlich Inventar, Markenrechten, Buchungen und weiterer betriebsnotwendiger Vermögenswerte“, so Al Jaber. Er ergänzt, dass die Bewertung nicht von einem auf Hotelbewertungen spezialisierten Gutachter erstellt worden sei.

Demgegenüber würden UNABHÄNGIGE BEWERTUNGEN auf DEUTLICH HÖHERE WERTE hinweisen – der tatsächliche Marktwert liege erheblich über jenem Niveau, das der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liege.

ERNSTHAFTE FRAGEN ZU ABLAUF, VERMARKTUNG UND TIMING

Al Jaber äußert zudem erhebliche Bedenken zur Struktur und Durchführung des Verkaufsprozesses. Das Verfahren sei mit ungewöhnlicher Geschwindigkeit vorangetrieben worden – und zwar in kritischen Phasen während großer Ferienzeiten: Start und Ausschreibung mitten in der Sommerurlaubszeit, wesentliche gerichtliche Entscheidungen und Abschluss-Schritte unmittelbar vor und während der Weihnachtszeit.

„Dieses Muster zeigt einen Fokus auf rasches Closing statt auf Werterhalt“, sagt Al Jaber. „Dabei waren die Leistungsindikatoren des laufenden Betriebs positiv – allein der Dezember brachte einen Überschuss von mehreren Millionen Euro. Es gab also keinen wirtschaftlichen Grund für dieses Tempo.“

Er verweist außerdem auf Widersprüche bei den Refinanzierungsaussichten. CBRE, die im Insolvenzverfahren für die Vermarktung zuständig war und die Insolvenzverwalterin beriet, sei noch im APRIL 2025 von Al Jaber und den Eigentümern beauftragt gewesen, eine Refinanzierung auf Basis einer LOAN-TO-VALUE-QUOTE VON 50–60% zu arrangieren – ausreichend zur Abdeckung von Schulden, Working Capital und geplanten Sanierungskosten – und habe dabei die Stärke des Assets als Sicherheitenbasis betont. „Nur drei Monate später wurde ein Verkauf auf Basis einer dramatisch niedrigeren Bewertung vorangetrieben“, so Al Jaber. „Dieser Widerspruch wirft ernsthafte Fragen auf.“

Zusätzlich verweist Al Jaber auf fortgeschrittene Gespräche mit internationalen Partnern über ein Finanzierungspaket von rund 220 MIO. EURO, das die bestehenden Verbindlichkeiten – UNTER 120 MIO. EURO – vollständig refinanzieren und darüber hinaus Mittel für Working Capital sowie eine umfassende Renovierung bereitstellen sollte, um Betrieb und langfristigen Werterhalt zu sichern.

SCHUTZ EINES WIENER FÜNF-STERNE-WAHRZEICHENS

Über wirtschaftliche und rechtliche Aspekte hinaus betont Al Jaber die Bedeutung für Wiens Ansehen: „Das Grand Hotel Wien ist Wiens ÄLTESTES FÜNF-STERNE-HOTEL und ein Symbol österreichischer Gastlichkeit“, sagt er. „Es ist höchst besorgniserregend, dass dieses Wahrzeichen künftig von einer SPANISCHEN 3-4-STERNE-HOTELGRUPPE geführt werden soll – mit dem Risiko, dass die Fünf-Sterne-Positionierung, das Erbe und die Kontinuität, die dieses Haus ausmachen und Wiens Tourismusprofil stützen, Schaden nehmen.“

NÄCHSTE SCHRITTE

Al Jaber unterstreicht sein Vertrauen in die Institutionen: „Wir haben volles Vertrauen in die Integrität und Wirksamkeit der österreichischen Justiz und in den Rechtsstaat. Gerade deshalb werden wir eine umfassende rechtliche Überprüfung anstreben und alle in Österreich verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen.“

Er ergänzt: „Sollten alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sein, sind wir bereit, die Angelegenheit vor den EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE zu bringen und Verfahren so lange zu führen, wie es erforderlich ist, um klare Maßstäbe der Verantwortlichkeit zu schaffen.“

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