
Ottenschläger: Entlastung bei Überstunden und Feiertagsarbeit „Win-Win-Situation“ für Beschäftigte und Unternehmen
ÖVP-Finanzsprecher: Wir stehen dafür, dass sich Leistung lohnen muss – Steuerbefreiung für Zuschläge der ersten 15 Überstunden bedeutet Freibetrag bis 170 Euro im Monat
“Die heute beschlossene Neuregelung der steuerlichen Entlastung für Überstunden und Feiertagsarbeit ist eine ‘Win-Win-Situation’ für Beschäftigte sowie Unternehmen und zeigt, dass wir dafür stehen, dass Leistung sich lohnen muss”, betont ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger anlässlich der heutigen Sitzung des Finanzausschusses. Damit schaffe man nach dem Auslaufen der bisherigen Regelungen Ende 2025 rückwirkend zum 1. Jänner 2026 weiterhin Kontinuität im Sinne von Leistungsbereitschaft und Produktivität – “und wir sorgen mit der Neuregelung gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung”.
Konkret gelte bei den Überstunden ab Beginn des heurigen Jahres für die ersten im Monat geleisteten 15 Überstunden Steuerfreiheit bzw. ein Freibetrag von bis zu 170 Euro monatlich. Im Bereich der Feiertagsarbeit wird das Entgelt für an Feiertagen tatsächlich geleistete Arbeit wieder als steuerlicher Zuschlag behandelt. “Das Feiertagsentgelt bleibt bis zu einem Betrag von 400 Euro steuerfrei, lediglich darüberhinausgehende Beträge sind von der Lohnsteuer umfasst. Das bedeutet, dass die Vollbesteuerung der Feiertagsarbeit der Vergangenheit angehört und Beschäftigte mehr Geld in der Börse haben werden, während Unternehmen von einfacherer Abwicklung und mehr Rechtssicherheit profitieren”, hält der ÖVP-Finanzsprecher fest.
Abschließend sagt der ÖVP-Abgeordnete: “Wir setzen heute gemeinsam mit Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl einen wichtigen Impuls für unsere Wirtschaft. Denn gerade in Zeiten, in denen dem Land Fachkräfte fehlen, setzt diese Maßnahme Anreize für die Leistungswilligen und ist wichtig, um den wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen.” (Schluss)
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