
Koza: Von Regierung geplante Ausweitung der Steuerfreiheit für Überstunden verstärkt Ungleichheit und benachteiligt Frauen
Grüne kritisieren fehlende Evaluierung und wollen Gleichstellung von Überstunden mit Mehrstunden bei Steuerfreiheit
Wie bereits im gestrigen Finanzausschuss beschlossen, will die Bundesregierung die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge befristet für ein Jahr von derzeit 10 auf 15 Überstunden pro Monat erhöhen.
„Laut einer aktuellen Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes kostet diese Maßnahme 105 Millionen Euro. Rund 80 Prozent der Entlastung kommt Männern zugute, insbesondere jenen mit hohen Einkommen“, erläutert der Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza.
Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurde die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge ausgeweitet – damals jedoch unter völlig anderen arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund des akuten Arbeitskräftemangels. „Gleichzeitig wurde gesetzlich festgelegt, dass im Jahr 2025 eine Evaluierung der Maßnahme erfolgen muss, um deren Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Einkommensverteilung und Verteilungsgerechtigkeit zu analysieren. Diese gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung hat jedoch nicht stattgefunden“, kritisiert Koza. Trotzdem soll auch 2026 die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge einmal mehr ausgeweitet werden.
„Wir bringen daher im heutigen Plenum einen Antrag ein, mit dem der gesetzliche Status quo erhalten bleiben soll. Es sollen weiterhin die ersten zehn Überstundenzuschläge steuerfrei bleiben. Gleichzeitig wollen wir eine steuerliche Gleichbehandlung von Mehrstunden-Zuschlägen – also Zuschlägen für Mehrarbeit bei Teilzeit –, die bisher nicht steuerfrei sind. Davon würden insbesondere Frauen profitieren und ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit gesetzt werden“, meint Koza, der die regierungsseitig geplante Ausweitung steuerbegünstigter Überstundenzuschläge weder aus einer budget- noch aus einer arbeitsmarktpolitischen Perspektive für sinnvoll und angebracht hält.
Kritik kommt von Koza auch an der fehlenden, gesetzlich vorgesehenen Evaluierung der Ausweitung steuerfreier Überstundenzuschläge der letzten Jahre. „Im Gesetz ist eine Wirkungsanalyse auf Arbeitsmarkt, Verteilung und Einkommen vorgesehen. Diese Analyse, wäre eine gute wissenschaftliche Entscheidungshilfe dafür gewesen, ob eine Verlängerung der Steuerfreiheit angebracht ist, oder nicht. Die Evaluierung hat allerdings nicht stattgefunden.“
Während Überstundenzuschläge, die zu fast zwei Drittel von Männern geleistet werden, steuerlich begünstigt sind, gilt das für überwiegend von Frauen geleistete Mehrstundenzuschläge nicht. „Diese Ungleichbehandlung gehört beendet. Wir wollen mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuersystem. Deshalb müssen die ersten zehn Mehrstundenzuschläge bei Teilzeit genauso steuerfrei gestellt werden, wie die ersten zehn Überstundenzuschläge bei Vollzeit. Das verlangt die Fairness“, hält Koza fest.
Grüner Klub im Parlament
Telefon: 01-401106697
E-Mail: presse@gruene.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender