
ÖVP-Kircher: Verteidigen starken Konsumentenschutz für Flugpassagiere
Verhandlungsposition der Mitgliedstaaten würde Passagierrechte aushöhlen – Viele Flugreisende bekämen bei Verspätungen keine Entschädigung
„Seit fast 20 Jahren erhalten Flugpassagiere bei Verspätungen ab drei Stunden Entschädigungszahlungen und es ginge in die ganz falsche Richtung, den Konsumentenschutz jetzt dramatisch zurückzudrehen. Das Europaparlament steht ganz klar für die Beibehaltung und den Ausbau dieser Flugpassagierrechte“, sagt Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament und stv. Vorsitzende des Verkehrsausschusses, zur heutigen Abstimmung über die Position des Europaparlaments zur Weiterentwicklung der Flugpassagierrechte. “Jetzt geht es in die finalen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und da müssen die Verkehrsminister zeigen, ob ihnen Konsumentenschutz über den Wolken wichtig ist oder nicht und ein großer Teil der verspäteten Flugpassagiere in Zukunft leer ausgehen soll.”
„Das Europaparlament verlangt weiterhin Entschädigungszahlungen ab drei Stunden Verspätung in der bisherigen Höhe, Gratis-Handgepäck und keine zusätzlichen Gebühren für das Einchecken am Schalter der Fluglinien“, skizziert Kircher. “Die von den Mitgliedstaaten geforderte Verlängerung der Mindestverspätung für Entschädigungen von drei auf vier Stunden würde dazu führen, dass viele Passagiere künftig durch die Finger schauen. Denn Daten des europäischen Verbraucherschutz-Dachverbands BEUC zeigen, dass ein Großteil der Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegen.”
Kircher fährt fort: “Die Mitgliedstaaten haben zudem die Gelegenheit verpasst, einheitliche Regelungen zu Größe und Gewicht des Handgepäcks vorzuschlagen. Stattdessen legitimiert ihre Verhandlungsposition sogar, dass Airlines künftig für normales Handgepäck Gebühren verlangen dürfen, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits klargestellt hat, dass Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil von Passagierrechten ist.”
„In den anstehenden Verhandlungen verteidigen wir einen starken Konsumentenschutz für Flugpassagiere. Natürlich muss auch die Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsbranche berücksichtigt werden. Aber das darf kein Vorwand sein, um langerstrittene und seit einer Generation verankerte Passagierrechte derart auszuhöhlen“, schließt Kircher. (Schluss)
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