
Waitz zum EU-Mercosur-Deal: Mehrheit im EP für EuGH-Überprüfung
EuGH bringt rechtliche Klarheit und kann Weg für Nachbesserungen ebnen
Gerade hat eine Mehrheit des Europaparlaments für die Resolution zur Einholung einer Stellungnahme des EuGH zum EU-Mercosur-Abkommen gestimmt. In dieser wird der EuGH beauftragt, den Handelsvertragstext auf die Vereinbarkeit mit den EU-Verträgen zu überprüfen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Ausgleichsmechanismus und dem Vorsorgeprinzip. Es gibt Befürchtungen, dass der Ausgleichmechanismus zukünftige EU-Gesetzgebung, gerade im Umwelt-, Klima- und Sozialbereich, verhindern oder bestehende Regelungen einfrieren könnte.
Thomas Waitz, Delegationsleiter der Grünen und einer der Erstinitiatoren der Resolution, befürwortet den Ausgang der Abstimmung „Über 25 Jahre wurde der Vertragstext im Geheimen verhandelt. Jetzt ohne EuGH-Überprüfung eine Blanko-Zustimmung auszustellen wäre demokratisch unverantwortlich. Dafür gibt es noch zu viele offene Fragen, die wir als Europäisches Parlament bewerten müssen. Egal, ob wir uns durch das EU-Mercosur-Abkommen Vorteile erhoffen oder Nachteile befürchten, unsere gemeinsamen hohen europäischen Gesundheit- und Umweltstandards sind unverhandelbar. Ich freue mich, dass eine Mehrheit im Europaparlament das genauso sieht.”
Hintergrund:
Das Europäische Parlament wird voraussichtlich in der Plenarsitzung im Mai über den gesamten Vertragstext stimmen.
Der EuGH soll sich sich insbesondere auf die Prüfung folgender Punkte konzentrieren:
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der im Abkommen vorgesehene Ausgleichsmechanismus, der es einer Vertragspartei ermöglicht, eine Entschädigung zu verlangen, wenn eine von der anderen Vertragspartei angewandte Maßnahme einen ihr entstehenden Vorteil zunichte macht oder erheblich beeinträchtigt, auch wenn diese Maßnahme mit dem Abkommen und den WTO-Regeln vereinbar ist;
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die von der Europäischen Kommission gewählte Rechtsgrundlage und ihre Entscheidung, das EU-Mercosur-Abkommen in ein Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) und ein Interimsabkommen über den Handel (ITA) aufzuteilen; die hier von der Kommission getroffenen Entscheidungen könnten gegen die Verhandlungsrichtlinien von 1999 und die Schlussfolgerungen des Rates von 2018 verstoßen, in denen daran erinnert wird, dass das EU-Mercosur-Abkommen ein gemischtes Abkommen sein sollte, das nationale Ratifizierungen erfordert;
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Einhaltung des Vorsorgeprinzips, da gesundheits- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen gemäß dem Abkommen restriktiver getroffen werden können, als es das Vorsorgeprinzip der EU zulässt, wobei letzteres ebenfalls Gefahr läuft, durch künftige Entscheidungen eines Schiedsgerichtes hinsichtlich seiner Anwendung in Frage gestellt zu werden.
Pressesprecherin Thomas Waitz
Mag.a Inge Chen
Telefon: +32484912134
E-Mail: inge.chen@europarl.europa.eu
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