Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:

_GESETZ, MIT DEM DAS WIENER KINDER- UND JUGENDHILFEGESETZ 2013 – WKJHG 2013 GEÄNDERT WIRD_

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite

HTTP://WWW.WIEN.GV.AT/RECHT/LANDESRECHT-WIEN/BEGUTACHTUNG/INDEX.HTM

abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 26. Jänner 2026 bis 20. Feber 2026 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

GR@MA11.WIEN.GV.AT

oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. (Schluss)

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