
Prüfung Übernahme der 23 Unimarkt-Standorten durch Spar abgeschlossen: 17 Standorte unter Auflagen gestellt, 6 Standorte freigegeben
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Prüfung der angemeldeten Unimarkt Standorte durch SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft (iF „Spar“) abgeschlossen. Für 17 der 23 Standorte hat Spar Auflagen abgegeben.
FOLGENDE STANDORTE KÖNNEN DAHER VON SPAR (DAVON 17 MIT AUFLAGEN) ÜBERNOMMEN WERDEN:
* Adnet 400, 5421 ADNET _(Auflagenstandort)_
* Altaussee 160, 8992 ALTAUSSEE _(Auflagenstandort)_
* Ischlerstraße 317, 8990 BAD AUSSEE _(Auflagenstandort)_
* Hauptplatz 22–25, 8330 FELDBACH/THALLER
* Dr.-Rennerstraße 1, 4210 GALLNEUKIRCHEN _(Auflagenstandort)_
* Waltendorfer Hauptstraße 121, 8042 GRAZ/WALTENDORF _(Auflagenstandort)_
* Hauptstraße 69, 4232 HAGENBERG _(Auflagenstandort)_
* Raiffeisenplatz 7, 3452 HEILIGENEICH
* Untere Gewerbezeile 1, 4202 HELLMONSÖDT _(Auflagenstandort)_
* Gewerbepark Süd 1, 3052 INNERMANZING
* Kellau 195, 5431 KUCHL _(Auflagenstandort)_
* Ludersdorf 193, 8200 LUDERSDORF-WILFERSDORF
* Hauptstraße 570, 3034 MARIA ANZBACH _(Auflagenstandort)_
* Grimburgstraße 2, 3124 OBERWÖLBLING _(Auflagenstandort)_
* Sebersdorf 312, 8272 SEBERSDORF _(Auflagenstandort)_
* Oberwarterstraße 339, 7535 ST. MICHAEL IM BURGENLAND _(Auflagenstandort)_
* Aschacherstraße 25, 4400 STEYR/CHRISTKINDL _(Auflagenstandort)_
* Thalstraße 301, 8051 THAL BEI GRAZ _(Auflagenstandort)_
* Stubalpenstraße 10, 8741 WEISSKIRCHEN _(Auflagenstandort)_
* Gleinkerseestraße 32, 4580 WINDISCHGARSTEN
* Stadtplatz 6, 8680 MÜRZZUSCHLAG _(Auflagenstandort)_
* Lendplatz 395, 8970 SCHLADMING _(Auflagenstandort)_
* Bräuhof 42, 8993 GRUNDLSEE
MARKTABGRENZUNG – ANALYSE DER WETTBEWERBSSITUATION
Zentraler Punkt der wettbewerblichen Prüfung waren beide Seiten des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes: die Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten einerseits sowie auf regionale Lieferantinnen und Lieferanten andererseits. Die Prüfung umfasste die jeweiligen lokalen Märkte. Je nach Region wurden relevante Einzugsgebiete rund um einen Zielstandort analysiert.
Die BWB erstellte für jeden einzelnen der 23 Standorte eine eigene wettbewerbliche Beurteilung. Bei der Analyse wurden insbesondere die Gebietsstruktur, Anzahl und Erreichbarkeit von Alternativen, das Kundinnen- und Kundenverhalten (inkl. Verhalten von Pendlerinnen und Pendlern), die örtlichen Gegebenheiten sowie die Nähe zu anderen Lebensmittelhandelsstandorten berücksichtigt. Hierzu wurden alle Wettbewerber sowie selbstständige Spar-Kaufleute in ganz Österreich und andere Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer wie bspw. regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten mittels umfangreichen Auskunftsverlangen befragt.
„_Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel ist sehr hoch, gleichzeitig geht es hier um die Nahversorgung in den betroffenen Gemeinden und das Fortbestehen der regionalen Lieferanten. Die lange Dauer der Auflagen wirkt sich positiv auf den Wettbewerb aus, da sie unter anderem die Situation von unabhängigen Kaufleuten sichert,_“ erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.
Die BWB definiert den SACHLICH RELEVANTEN MARKT als vollsortierten Lebensmitteleinzelhandel. Dazu zählen Unternehmen, die ein umfassendes Sortiment an Gütern des täglichen Bedarfs an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, insbesondere Verbrauchermärkte, Supermärkte und Diskonter. Tankstellenshops, Kioske und ähnliche kleine Verkaufsstellen sowie Warengruppen, die üblicherweise nicht im Lebensmittelhandel angeboten werden (zB Werkzeuge oder Sportartikel), werden nicht berücksichtigt.
Räumlich erfolgt im Lebensmitteleinzelhandel die MARKTABGRENZUNG LOKAL, da Konsumentinnen und Konsumenten meist nahegelegene Alternativen wählen. Der lokale Markt wird anhand von Einzugsbereichen bestimmt, die die zumutbare Fahrzeit mit dem Auto widerspiegeln. Im vorliegenden Fall wird – abhängig von der ländlichen Struktur – von Einzugsbereichen zwischen 10 und 20 Autominuten ausgegangen. Diese Abgrenzung stellt den Ausgangspunkt im Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Bereich dar, wobei der konkrete Einzugsbereich pro Standort davon auch abweichen kann. Bei Standorten in urbaner Nähe wird von einem geringeren Einzugsbereich ausgegangen, da Kundinnen und Kunden mehrere Alternativen in kürzerer Zeit zur Verfügung haben.
Der Bundeskartellanwalt war bei der Verhandlung der Auflagen eingebunden und hat die Anmeldung ebenfalls freigegeben.
AUFLAGEN
Spar hat folgende Auflagen für die Standorte in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark abgegeben:
KAUFLEUTE-AUFLAGE
Spar verpflichtet sich bei 17 der 23 angemeldeten Standorten zu einer sogenannten „Kaufleute-Auflage“:
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Altaussee
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Bad Aussee
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Hagenberg
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Maria Anzbach
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Oberwölbling
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St. Michael
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Thal bei Graz
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Weißkirchen
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Mürzzuschlag
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Schladming
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Adnet
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Gallneukirchen
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Graz / Waltendorf
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Hellmonsödt
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Kuchl
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Sebersdorf
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Steyr / Christkindl
Die Auflage stellt sicher, dass die übernommenen Standorte über einen langfristigen Zeitraum von selbstständigen Spar-Kaufleuten betrieben werden. Diese können weitgehend eigenständig über Preise und Sortimentsauswahl entscheiden und stärken dadurch nicht nur den Wettbewerb zu anderen Lebensmittelseinzelhändlern, sondern auch zu Spar Eigenfilialen und anderen selbstständigen Spar-Kaufleuten. Durch die Sortimentsfreiheit bleibt auch die Belieferung durch regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten weiterhin in vollem Umfang möglich. So können Kaufleute durch ihre Sortimentsgestaltung gezielt auf die Bedürfnisse der lokalen Kundinnen und Kunden eingehen und die regionale Vielfalt erhalten. Die Auflage schützt damit nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch kleinere regionale Betriebe und stellt sicher, dass diese auch nach der Übernahme weiterhin auf regionalen Ebene Abnehmer haben.
Die Auflagen gelten für 10 bzw. 20 Jahre und schaffen langfristige Planungssicherheit für Kaufleute sowie regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten.
ÜBERNAHMEVERBOT
An sieben der 17 Auflagenstandorte verpflichtet sich Spar für die Dauer von 20 Jahren zusätzlich, innerhalb eines Radius von fünf Autofahrminuten keine weiteren Lebensmitteleinzelhandelsstandorte zu erwerben, sofern diese unter den gesetzlichen Anmeldeschwellen liegen.
Damit soll verhindert werden, dass es in einem bereits stark konzentrierten Markt zu weiteren Zusammenschlüssen ohne behördliche Prüfung kommt. Ziel der Auflage ist es, die Vielfalt in der regionalen Nahversorgung langfristig zu sichern.
Dies betrifft folgende Standorte:
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Adnet
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Gallneukirchen
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Graz / Waltendorf
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Hellmonsödt
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Kuchl
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Sebersdorf
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Steyr / Christkindl
FALLBERICHT
Es erfolgt zeitnah ein ausführlicher Fallbericht zu diesem Zusammenschluss auf der Homepage der BWB, in dem detaillierte Informationen zum Verfahrensgang und zur wettbewerblichen Analyse jedes einzelnen Standorts nachzulesen sind.
Bundeswettbewerbsbehörde
Sarah Fürlinger, LL.M., LL.M. | Referatsleiterin Information und
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