
Umfassende Europarats-Empfehlung zur Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen – wird Österreich auch diese ignorieren ?
Im Oktober 2025 hat das Minister*innen-Komitee des Europarats seine Empfehlung CM/Rec(2025)7 zur Gleichberechtigung von intergeschlechtlichen Menschen vorgestellt. „Es handelt sich um das erste umfassende internationale Rechtsinstrument, das sich speziell mit den Menschenrechten intergeschlechtlicher Personen befasst,“ ist auf der Webseite des Europarats zu lesen. „Die von den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates verabschiedete Empfehlung gibt den Regierungen klare Leitlinien für die Ausarbeitung von Gesetzen und Richtlinien vor, die nicht einvernehmliche medizinische Eingriffe verbieten und sicherstellen, dass jeglicher Eingriff bei intergeschlechtlichen Kindern aufgeschoben wird, bis diese selbst entscheiden können,“ so im Text weiter.
„In dieser bahnbrechenden Empfehlung wird Österreich dargelegt, wie es für den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung und für den spezifischen Schutz von intergeschlechtlichen Menschen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt sorgen kann – und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen,“ so Tinou Ponzer, Obmensch von VIMÖ.
Die ebenso im Herbst 2025 veröffentlichte FRA-Studie „Being intersex in the EU“ (Inter*-Sein in der EU) zeigt, wie dringlich der Handlungsbedarf ist.
Die Bundesregierung plant, wie berichtet, „klare Regelungen zum Schutz intergeschlechtlicher Minderjähriger vor gesundheitlich nicht notwendigen Eingriffen“ zu implementieren sowie „den Ausbau der Sensibilisierungsmaßnahmen für Gesundheitspersonal“.
„Die Teilhabe und Förderung intergeschlechtlicher Menschen und insbesondere der Schutz von Kindern liegt in der Hand unserer Bundesregierung. Jetzt kann sie glücklicherweise auf diese Vorarbeit des Europarats zurückgreifen und im neuen Jahr in die Umsetzung gehen,“ zeigt sich Magdalena Klein, Vize-Obmensch von VIMÖ, hoffnungsvoll.
VIMÖ / VIMÖ Wien
Charlotte Wunn
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