VKI-Sammelaktion: Bestandsprovisionen – letzte Chance für Kund:innen der Raiffeiseninstitute in Bgld, T, Stmk, Sbg und Vbg

Anmeldung nur noch bis 28. Februar möglich, um Ansprüche geltend zu machen

DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) WEIST DARAUF HIN, DASS DIE ANMELDEFRIST FÜR DIE LAUFENDE SAMMELAKTION ZU BESTANDSPROVISIONEN BEI FONDS IN KÜRZE ENDET. KONSUMENT:INNEN, DENEN BIS ZUM 31.12.2017 FONDSPRODUKTE VON RAIFFEISENINSTITUTEN DER BUNDESLÄNDER BURGENLAND, TIROL, STEIERMARK, SALZBURG UND VORARLBERG VERMITTELT WURDEN, KÖNNEN SICH NUR NOCH BIS 28.02.2026 UNTER WWW.VKI.AT/KICK-BACK-2025 KOSTENLOS ANMELDEN UND MÖGLICHE RÜCKZAHLUNGEN SICHERN.

*
FRISTENDE FÜR DIE VKI-SAMMELAKTION: 28. FEBRUAR 2026

Banken erhalten für die Vermittlung von Fonds häufig Provisionen von Kapitalanlagegesellschaften. Werden diese sogenannten Bestandsprovisionen den Kund:innen nicht ausreichend offengelegt, sind sie nach Ansicht des VKI unzulässig und zurückzuzahlen. Der VKI konnte mit den genannten Raiffeiseninstituten außergerichtliche Lösungen erzielen. Anspruchsberechtigte Teilnehmer:innen der Sammelaktion erhalten individuelle Rückerstattungsangebote – Voraussetzung ist die rechtzeitige Anmeldung zur kostenlosen Sammelaktion.

„Wir empfehlen allen betroffenen Kund:innen, die Frist nicht zu versäumen und sich jetzt noch anzumelden. Über den VKI besteht die Möglichkeit, ohne großen Aufwand eine Rückzahlung zu erhalten“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist im VKI.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.vki.at/kick-back-2025

VKI-Pressestelle
Telefon: +43 676 852270 256
E-Mail: presse@vki.at
Website: https://www.vki.at/presse

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender