
Integrationsbarometer 2025: TKG legt kritische Gesamtbewertung der Antworten des ÖIF und von Peter Hajek vor
2 PDFs: EINSPRUCH gegen staatliche Meinungsforschung als normatives Deutungsinstrument – aus der Perspektive des ICC/ESOMAR‑Kodex und der österreichischen Verfassung
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) legt eine grundrechtsbezogene und wissenschaftlich begründete Gesamtbewertung der getrennt veröffentlichten Antworten des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und des Meinungsforschers Dr. Peter Hajek zum „Integrationsbarometer 2025“ vor.
Die Veröffentlichung steht im Kontext einer seit mehr als zehn Jahren staatlich beauftragten Meinungsforschung, deren institutionelle Vorgeschichte bis zur früheren sogenannten „Muslim-Studie“ zurückreicht. Bereits vor 2015 war diese Studienlinie Gegenstand erheblicher öffentlicher und parlamentarischer Kritik sowie integrationspolitischer Skandalisierung. Nach Auffassung der TKG zeigt das Integrationsbarometer 2025 keinen methodischen Neuanfang, sondern die Fortsetzung eines problematischen Deutungsrahmens, in dem Minderheiten – insbesondere Muslim:innen – wiederkehrend als Objekt pauschalisierender Mehrheitsbewertungen erscheinen.
FREIES GEWERBE, HOHE NORMWIRKUNG: WARUM MEINUNGSFORSCHUNG STRENGER KONTROLLE BEDARF
Die dokumentierten Antworten weisen nach Einschätzung der TKG erhebliche Defizite in Transparenz, Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Verantwortung auf (ICC/ESOMAR-Kodex, Art. 7–8) und berühren zugleich zentrale Grundrechtsmaßstäbe staatlicher Neutralitätspflicht (Art. 7 B-VG; Art. 9 und Art. 14 EMRK). Gerade bei staatlich finanzierten Erhebungen zu Migration, Religion und gesellschaftlicher Zugehörigkeit ist nicht bloß methodische Sorgfalt gefordert, sondern grundrechtliche Zurückhaltung, Schadensvermeidung und eine strikt überprüfbare Trennung zwischen Daten, Interpretation und politischer Wirkung.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem der österreichischen Meinungsforschung selbst: Markt-, Meinungs- und Sozialforschung ist in Österreich ein freies, nicht reglementiertes Gewerbe. Jede Person kann diese Tätigkeit jederzeit bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden und sich unmittelbar danach als Meinungs- oder Sozialforscher bezeichnen. Wissenschaftliche Autorität entsteht daher nicht durch Gewerbeberechtigung, sondern ausschließlich durch berufsethische Selbstbindung an internationale Standards. Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Markt- und Meinungsforschung als freies Gewerbe
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: m.gunes@turkischegemeinde.at
Website: https://www.turkischegemeinde.at
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