
Weltkrebstag: ÖGB klärt auf – Krebs am Arbeitsplatz
Der Österreichische Gewerkschaftsbund informiert über arbeitsrechtliche Regelungen im Umgang mit Krebserkrankungen und fordert mehr Schutz für betroffene Arbeitnehmer:innen
In Österreich sterben jährlich laut EU CAREX-Datenbank rund 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs. EU-weit versterben laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) jedes Jahr sogar mehr als 100.000 Menschen. Viele dieser tragischen Fälle wären verhinderbar gewesen – durch mehr Kontrollen und betriebliche Prävention. Claudia Neumayer-Stickler, Leiterin des Referats für Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik, und Dinah Djalinous-Glatz, ÖGB-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz erklären, worauf es ankommt.
DÜRFEN ARBEITGEBER VON EINER KREBSERKRANKUNG ERFAHREN?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Krebserkrankung offenzulegen. Nur die Art der Dienstverhinderung (z. B. Krankheit, Reha) ist zu nennen. In Schlüsselpositionen kann jedoch ein offenes Gespräch sinnvoll sein, um eine Vertretung zu organisieren.
Mag. Toumaj Faragheh
ÖGB-Kommunikation
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