Der ÖIF lässt einen Vergleich über 35.000 Euro „bei sonstiger Exekution“ zustellen – die TKG spricht von einer SLAPP-Drohkulisse.

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) erhebt Einspruch gegen das Vorgehen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und bezeichnet den zugestellten prätorischen Vergleich mit einem Streitwert von 35.000 Euro als klassischen SLAPP – eine von der EU definierte missbräuchliche Einschüchterung gegen öffentliche Beteiligung. Zugleich legt die TKG 15 Korrekturpunkte zum „Integrationsbarometer 2025“ vor.

Seit dem 18.12.2025 kritisiert die TKG das Integrationsbarometer 2025 als stigmatisierende, pauschalisierende und herabsetzende Etikettierung von rund 800.000 Menschen mit muslimischem Hintergrund in Österreich – ungeachtet ihrer tatsächlichen Verschiedenheit – und als Angriff auf Grundrechte, der auch strafrechtlich relevante Fragen aufwirft. Auf diese Kritik folgte keine Erklärung, keine Transparenz, kein Dialog.

Stattdessen erhielt die TKG ein Anwaltsschreiben mit Unterlassung „bei sonstiger Exekution“, einem Streitwert von 35.000 Euro und einer Kostennote binnen 14 Tagen – obwohl dieselbe Publikation vom ÖIF selbst öffentlich mit „PUBLIKATION HERUNTERLADEN“ bereitgestellt wird. Die TKG bewertet dies als anwaltliche Kostenkeule statt demokratischer Transparenz.

EU: SLAPP-VERFAHREN ALS DEMOKRATIEGEFÄHRDENDE SCHIKANE- UND EINSCHÜCHTERUNGSPRAXIS

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) nennt das Vorgehen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) beim Namen: ein SLAPP. SLAPP steht für „Strategic Lawsuit Against Public Participation“ – strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Gemeint sind rechtsmissbräuchliche Verfahren, die nicht der Rechtsklärung dienen, sondern Kritiker, Journalist:innen, Wissenschaftler:innen oder NGOs durch Kosten- und Zeitdruck einschüchtern und mundtot machen sollen. Genau dieses Muster hat die EUROPÄISCHE UNION ALS DEMOKRATIEGEFÄHRDENDE SCHIKANEPRAXIS ausdrücklich benannt. Die Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten bis 2026, missbräuchliche Einschüchterungsklagen frühzeitig abzuweisen und Kläger, die solche Verfahren einleiten, kostenpflichtig zu machen.

TKG FORDERUNGSKATOLOG

_“Wer Kritik an staatlich finanzierter Forschung mit Exekutionsdrohungen beantwortet, ersetzt Transparenz durch Druck. Das ist ein SLAPP – und wir weisen es zurück. Stattdessen legen wir einen sofort umsetzbaren__ TKG-Forderungskatalog zum Integrationsbarometer 2025 __vor und empfehlen, diese pauschal stigmatisierende und __unserer Ansicht nach nicht ICC/ESOMAR-konforme Publikation aus dem Netz zu nehmen__“,_ erklärt die TKG.

Die vollständige Stellungnahme ist auf der offiziellen TKG-Webseite abrufbar:

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: m.gunes@turkischegemeinde.at
Website: https://www.turkischegemeinde.at

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