AK-Tipps zum Olympia-Schauen im Betrieb: Abklären, was geht und was nicht, um nicht den Arbeitsplatz zu riskieren

DIE ATHLET:INNEN IN DER ABFAHRT, BEIM SKISPRINGEN ODER BEIM SKELETON KÄMPFEN IN DEN KOMMENDEN 17 TAGEN UM OLYMPISCHES GOLD, SILBER UND BRONZE. VIELE ARBEITNEHMER:INNEN WERDEN IHNEN DABEI ZUSEHEN, SOLLTEN ABER MIT DEM ARBEITGEBER IM VORHINEIN ABKLÄREN, WAS GEHT UND WAS NICHT, UM NICHT IHREN ARBEITSPLATZ ZU RISKIEREN. DENN UNERLAUBTES FERNSEHEN ODER ALKOHOLKONSUM KÖNNEN BIS ZUR ENTLASSUNG FÜHREN.

Die meisten Bewerbe der Olympischen Winterspiele in Italien finden untertags statt. Bei aller Begeisterung sollten Beschäftigte immer daran denken, dass sie ihren Arbeitsplatz riskieren, wenn sie sich ohne Erlaubnis des Arbeitgebers die Wettbewerbe während der Arbeitszeit anschauen. „Wer während der Arbeitszeit die Spiele mitverfolgen will, sollte bereits im Vorfeld abklären, was im Betrieb erlaubt ist und was nicht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

* In den meisten Fällen ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sollten Sie im Betrieb Olympia schauen wollen, müssen sie das vorher mit der oder dem Vorgesetzten abklären. „Schauen Sie die Bewerbe nicht heimlich und hinter dem Rücken des Arbeitgebers im Büro, schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet. Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben“, sagt der AK-Präsident.

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
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