Das E-Wirtschaftsgesetz: Wunsch und Wirklichkeit

Die Verteilernetzbetreiber begrüßen das ElWG – hoffen aber auf Nachbesserungen bei der Umsetzung im Detail.

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) stellt die Weichen für die Modernisierung des österreichischen Stromsystems und schafft insbesondere neue Voraussetzungen für den Ausbau der Netzinfrastruktur. Deshalb wird das Gesetz von den Verteilernetzbetreibern grundsätzlich begrüßt. Doch bei einzelnen Bestimmungen zeigt sich schon jetzt, dass sie in der vorliegenden Form ihr Ziel verfehlen. Die Netzbetreiber hoffen daher, dass bei der Umsetzung der neuen Regelungen noch nachgebessert wird. „Das neue Betriebssystem ElWG wird in einigen Punkten bereits jetzt ein Update brauchen“, erklärte der Geschäftsführer von Linz Netz, Johannes Zimmerberger beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 5. Februar 2026.

Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, betont: „Das ElWG ist ein wichtiger Schritt für die Modernisierung des Stromsystems, aber es muss nachgeschärft werden, damit es seine Wirkung entfalten kann.“

DATEN: CHANCE UND HERAUSFORDERUNG

Ein zentrales Element des ElWG ist die verstärkte Nutzung von Viertelstundenwerten aus Smart Metern. Zudem dürfen die Netzbetreiber künftig auch Spannungen und Ströme auslesen. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten zur Planung und zur Steigerung der Effizienz der Netze. Doch die Umsetzung ist technisch anspruchsvoll. Die derzeit verwendeten Geräte sind zum großen Teil nicht für diesen zusätzlichen Datenverkehr ausgelegt, weil dieser zur Zeit des Einbaus noch nicht vorgesehen war. „Die Aufrüstung wird zusätzliche Investitionen erfordern“, erwartet Zimmerberger.

Die Viertelstundenwerte bilden auch die Basis für die neuen Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Energie, die das ElWG vorsieht. Ab April 2028 sollen Kundinnen und Kunden gleichzeitig an bis zu fünf Energiegemeinschaften teilnehmen und ihre Teilnahmefaktoren täglich anpassen können. Zimmerberger: „Diese Erweiterungen bringen eine enorme zusätzliche Komplexität bei der Berechnung und Zuweisung der Energie mit sich. Wir plädieren daher für eine schrittweise Umsetzung und Evaluierung, außerdem muss es Toleranzgrenzen bei notwendigen nachträglichen Korrekturen geben.“

KOMPLIZIERTES TARIFSYSTEM

Offene Wünsche gibt es auch zur künftigen Systematik der Nutzungsentgelte. „Die Netzbetreiber haben sich immer für ein faires Tarifsystem eingesetzt“, erinnert Zimmerberger, „die Kosten für den Ausbau sollen verursachungsgerecht verteilt werden, zudem sollen die Tarife Anreize für systemdienliches Verhalten setzen, insbesondere sollte auch bei den Haushalten die Leistungskomponente eine stärkere Rolle spielen.“ Unzufrieden sind die Netzbetreiber auch mit dem neu eingeführten Versorgungsinfrastrukturbeitrag für Erzeugungsanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 20 Kilowatt: „Die daraus erzielten Erlöse werden auf rund 30 bis 35 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Das ist verschwindend wenig im Vergleich zu den Netzkosten von rund 3 Milliarden Euro und wird keinen Anreiz für systemdienliches Verhalten liefern“.

STEUERBARKEIT UND FLEXIBILITÄT

Ab Juni 2026 müssen neue Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung über 3,68 Kilowatt mit einer Einrichtung zur Steuerbarkeit ausgestattet sein. Diese Steuerbarkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für flexiblen Netzzugang und Notabschaltungen zur Vermeidung kritischer Netzzustände. Noch offen sind allerdings zentrale technische Fragen, auch was die Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugten Zugriff betrifft. Die Netzbetreiber halten daher die vorgesehenen Pönalen bei nicht fristgerechter Umsetzung für unangemessen.

Positiv bewertet wird die Möglichkeit, bei knappen Netzkapazitäten einen flexiblen Netzzugang vorzusehen. Allerdings sind die vorgesehenen Fristen zu kurz, kritisiert Zimmerberger: „So wie das jetzt geregelt ist, führt es weiterhin zu enormen Investitionsbedarfen im Netzausbau.“ Analog gilt das auch für die Spitzenkappung, die von den Netzbetreibern lange Zeit gefordert wurde und im ElWG auch tatsächlich vorgesehen ist – allerdings in sehr eingeschränkter Form, so Zimmerberger: „Wir dürfen die netzwirksame Leistung auf 70% der Modulspitzenleistung begrenzen. Bei den meisten PV-Anlagen liegt die Modulspitzenleistung allerdings deutlich über der netzwirksamen Leistung. Ein Abstellen auf die Engpassleistung wäre sinnvoll.“

NETZPLANUNG

Mit dem ElWG wird die Verpflichtung zur Erstellung eines Netzentwicklungsplans auf alle Netzbetreiber mit mindestens 1000 Zählpunkten ausgeweitet. Zudem fordert das Gesetz, dass die Möglichkeit zur Verkabelung von Hochspannungsleitungen geprüft werden muss, sofern die Verkabelung nicht um mehr als den Faktor 1,8 teurer ist. Wichtig ist, dass die Berechnung des Mehrkostenfaktors technisch und ökonomisch fundiert erfolgt. „Hier ist die E-Control am Zug. Wir hoffen und erwarten, dass wir unsere Praxiserfahrung bei der Festlegung der entsprechenden Methoden einbringen können.“

Große Hoffnungen setzen die Netzbetreiber zudem in das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das bei Genehmigungsverfahren wesentliche Erleichterungen bringen würde. Ein rascher Beschluss wird dringend gefordert.

Die größte Veränderung findet allerdings hinter den Kulissen statt: Die Schaffung einer gemeinsame Flexibilitätsplattform von Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern stellt, so Zimmerberger, „den größten Umbruch in den Marktregeln seit Beginn der Liberalisierung dar. Die Netzbetreiber bereiten seit längerem die notwendigen Prozesse vor, dennoch ist klar: Die Einführung muss schrittweise erfolgen.“

Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich, Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.

Linz Netz
Susanne Gilhofer
Telefon: +43 732 3403 3424
E-Mail: s.gillhofer@linzag.at
Website: https://www.linznetz.at

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