Koalitionsmehrheit im Bundesrat zum Nachhaltigkeitsberichtgesetz für Unternehmen

Sporrer: Jetzige Umsetzung von EU-Vorgaben betrifft Unternehmen der „ersten Welle“

Mit den Stimmen der Dreierkoalition hat der Bundesrat ein Gesetzespaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen befürwortet. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben hätte bereits 2024 erfolgen müssen, erörterte Justizministerin Anna Sporrer. Österreich würden daher durch ein Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen drohen. Andererseits seien mit dem „Omnibus“-Paket bei diesem Thema zwischenzeitlich teilweise EU-Vorgaben wieder zurückgenommen worden. Daher gelte die jetzige Umsetzung ausschließlich für Unternehmen der „ersten Welle“. Weitere Themen sollen mit Arbeitssitzungen ab März für eine weitere Gesetzesvorlage gelöst werden, so die Ministerin. Gegenüber einem entsprechenden Einwand der FPÖ zu bestimmten, im jetzigen Paket enthaltenen Regelungen im Genossenschaftsrevisionsgesetz hielt Sporrer fest, dass diese nicht verfassungswidrig seien.

FPÖ und Grüne sprachen sich gegen das Paket aus, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Die Freiheitlichen befürchten unter anderem ein „Bürokratieungetüm“ für Unternehmen. Die Grünen vermissen in der Vorlage Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung und brachten dazu auch einen Antrag ein, der allerdings in der Minderheit blieb.

NACHHALTIGKEITSBERICHTE IN ANPASSUNG AN EU-REGELUNGEN

Mit den Regelungen des sogenannten Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes mit umfangreichen Gesetzesänderungen soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung zukommen. Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift, beispielsweise des Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem auch entsprechende Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von großen Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen werden. Darüber hinaus sollen etwa Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden.

UNTERSCHIEDLICHE KRITIK VON FPÖ UND GRÜNEN

Das Einzige, das an diesem Gesetz nachhaltig sei, sei eine nachhaltige Schwächung der Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts, kritisierte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Die Justizministerin bringe ein „Bürokratieungetüm“ auf den Weg, das es für Unternehmen unattraktiver mache, in Österreich „die Zelte aufzuschlagen“. Unternehmen würden nunmehr zu einem enormen Mehraufwand für einen zweiten Jahresbericht verpflichtet. Kritik übte Spanring auch an der „Einheitspartei“, ihm zufolge die anderen vier Parteien, die die Maßnahmen in Brüssel erst ermöglicht und durchgewunken hätten. Überzeugt sei er außerdem, dass das Gesetz am Ende verfassungswidrig sei, zumal im Genossenschaftsrevisionsgesetz Unternehmen rückwirkend belangt würden. Auch Werner Gradwohl (FPÖ/St) ortet in der heutigen Umsetzung einen massiven Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort und wies etwa auf die Prüfpflichten und Sanktionen für Unternehmen hin. Das Gesetz erreiche das Gegenteil von Nachhaltigkeit und treffe die Steiermark besonders hart. Gradwohl zufolge sei zu befürchten, dass auch viele kleine und mittlere Betriebe betroffen sein werden.

Genau umgekehrt kritisierte Elisabeth Kittl (Grüne/W), dass anstelle von 2.400 im ursprünglichen Entwurf umfassten Unternehmen nunmehr nur 120 betroffen seien. Das heutige Gesetz werde daher seinem Namen nicht gerecht und könne als „Mogelpackung“ angesehen werden. Soziale und ökologische Verantwortung würden weder an der Staatsgrenze, noch bei Konzernen enden, so Kittl. Sie kritisierte außerdem mit einem eingebrachten Antrag, dass Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung im Entwurf fehlen würden. Die Regierung verhindere heute insgesamt eine Entwicklung hin zu fairem und ehrlichem Wirtschaften und vergebe die Chance, Nachhaltigkeit zur allgemeinen Unternehmenskultur für zukunftsgerichtetes Wirtschaften zu machen.

Der FPÖ gehe also das Gesetz zu weit, den Grünen zu wenig weit, meinte dazu Manfred Mertel (SPÖ/K). Insofern sei es den drei Koalitionsparteien gelungen, einen Kompromiss zu finden. Die jetzige Umsetzung der Richtlinie betreffe in Österreich in der ersten Welle 120 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Mio. Ꞓ. Das seien gewaltige Unternehmen, die man als Vorbilder für die Wirtschaft heranziehe. Angesichts der Entschärfungen durch die neueren „Omnibus-Regelungen“ werde man im März weiter beraten.

Sandra Lassnig (ÖVP/K) betonte, dass mit der jetzigen Vorlage ein Mindestmaß umgesetzt und kein Gold Plating betrieben werde. Ihr zufolge sind 100 bis 120 Unternehmen in Österreich betroffen. Mit Abänderungen sei noch viel für Unternehmen herausgeholt worden, zumal man den Weg der Entbürokratisierung weitergehe, hielt sie fest. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

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