AK Anderl: Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung!

Statistisch betrachtet arbeiten Frauen bis 11. Februar gratis. „Durch die Lohntransparenz ist jetzt die Chance da, die Ungleichheit bei den Einkommen zwischen Frauen und Männern schrittweise zu beenden. Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz muss zeitgerecht und wirksam umgesetzt werden“, fordert AK Präsidentin Renate Anderl.

Österreich weist in der EU nach wie vor eine der größten Lücken beim Einkommen zwischen Frauen und Männern auf. Aktuell bedeutet das, dass Frauen de facto bis 11. Februar ohne Bezahlung arbeiten. Lediglich ein Drittel des Unterschiedes lässt sich statistisch erklären (Teilzeit, Branche, etc.). Und die restlichen zwei Drittel? „Hier liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei einem großen Teil um direkte Lohndiskriminierung handelt: Frauen verdienen für den gleichen oder einen vergleichbaren Job weniger als der Kollege im Betrieb“, so die AK Präsidentin. Kein Wunder, wenn in Österreich nach wie vor nicht über Geld geredet wird. „Laut einer von uns in Auftrag gegebenen Studie wissen wir, dass 59 Prozent der Arbeitnehmer:innen an ihrem Arbeitsplatz nicht über ihre Einkommen sprechen. Dabei wünschen sich knapp 80 Prozent ein Recht auf Informationen über das durchschnittliche Einkommen von Kolleg:innen. Mehr als 90 Prozent wollen wissen, welche Überzahlungen es im Unternehmen gibt, 88 Prozent möchten Erklärungen, welche Kriterien für das eigene Einkommen relevant sind. Denn das eigene Geld soll kein Mythos sein. Das fordern Arbeitnehmer:innen, und genau das sieht die Richtlinie vor“, erklärt Anderl.

Die AK Präsidentin fordert daher die rasche Umsetzung der Richtlinie. In der Praxis sollte dies folgendermaßen aussehen:

+ Arbeitnehmer:innen erhalten vom Unternehmen verlässliche, leicht zugängliche Informationen, welche Kriterien für die Bewertung von Arbeit im Betrieb ausschlaggebend sind. Betriebe informiere ihre Beschäftigten proaktiv.

+ Alle Gehaltsbestandteile sind transparent. Es muss klar sein, welche Prämien, Boni und Zulagen es gibt und nach welchen Kriterien diese zuerkannt werden.

+ Unternehmen ab 25 Beschäftigten erstellen einen gut strukturierten und verständlichen Einkommensbericht, der als Grundlage dient, um ungerechtfertigte Lohnunterschiede gezielt auszugleichen.

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