EQUAL PAY DAY am 11. Februar 2026

Vom ersten Lohn bis zur Pension!

Der Gender Pay Gap beträgt aktuell 11,6 %. Das bedeutet, dass Frauen in Österreich 42 Kalendertage im Jahr rechnerisch unbezahlt arbeiten – der Equal Pay Day 2026 fällt daher auf den 11. Februar. Grundlage der Berechnung sind die Median-Bruttojahreseinkommen 2024 der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten gemäß Statistik Austria.

„Vom ersten Lohn bis zur Pension“ – EinkommensUNgerechtigkeit beginnt nicht erst im Berufsleben – sie startet bereits in der Ausbildung. Weibliche Lehrlinge verdienen im Schnitt um 7,8 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Im aktiven Erwerbsleben steigt die Einkommenslücke auf 11,6 % und verschärft sich in der Pension dramatisch: Pensionistinnen erhalten durchschnittlich rund 36 % weniger Alterseinkommen als Männer. Der Gender Pay Gap zieht sich somit durch das gesamte Erwerbsleben – vom ersten Lehrlingslohn bis zur Pension.

Die Unterschiede innerhalb Österreichs bleiben deutlich: WIEN: 4,2 % – Equal Pay Day am 15. Jänner 2026 und VORARLBERG: 20,1 % – Equal Pay Day am 14. März 2026. Es spielt eine entscheidende Rolle, wo Frau lebt und arbeitet. Während Wien weiterhin die geringste Einkommenslücke aufweist, bleibt Vorarlberg Schlusslicht im Bundesländervergleich. Diese regionalen Unterschiede zeigen, dass Einkommensgerechtigkeit keine Selbstverständlichkeit ist, sondern strukturelle Rahmenbedingungen widerspiegelt.

Besonders gravierend sind die Unterschiede nach Beschäftigungsform: Arbeiterinnen: 25,1 %, Angestellte: 27,9 %, Vertragsbedienstete: 6,1 %, Beamtinnen: +4,8 %

Auch diese Zahlen verdeutlichen: EinkommensUNgerechtigkeit ist strukturell verankert.

Der Equal Pay Day 2026 dokumentiert diese strukturelle EinkommensUNgerechtigkeit und unterstreicht die Dringlichkeit politischer Maßnahmen. BPW Austria fordert daher die zügige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in nationales Recht, verbindliche Einkommensdaten sowie die konsequente, gesetzlich garantierte Durchsetzung von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit. Einkommensgerechtigkeit darf weder vom Wohnort noch vom Lebensalter abhängen – sie muss vom ersten Erwerbstag an gelten.

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Weitere Informationen: www.equal-pay-day.at

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