
BMF und OeKB erweitern Unterstützungsmöglichkeiten in der Ukraine
— Erhöhung der Richtgrößen und Zahlungsziele in speziell risikodotierter Ukraine-Fazilität — Absicherungen im privaten Sektor im Rahmen des normalen Verfahrens seit Oktober 2022
MIT DER SPEZIELLEN RISIKODOTIERTEN UKRAINE-FAZILITÄT, DIE IM RAHMEN DES BUDGETBEGLEITGESETZES 2024 VOM BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN (BMF) GESCHAFFEN WURDE UND MIT DEREN ABWICKLUNG DIE OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AG (OEKB) IM MAI 2024 BETRAUT WURDE, KÖNNEN AUSSCHLIESSLICH GESCHÄFTE IM ÖFFENTLICHEN SEKTOR UNTERSTÜTZT WERDEN, DIE DER SICHERSTELLUNG BZW. WIEDERHERSTELLUNG DER BASISINFRASTRUKTUR DIENEN. NEBEN DER SPEZIELLEN FAZILITÄT STEHEN IM RAHMEN DES NORMALEN AUSFUHRFÖRDERVERFAHRENS SEIT OKTOBER 2022 ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR GESCHÄFTE IM PRIVATSEKTOR ZUR VERFÜGUNG.
Die Ukraine-Fazilität soll es österreichischen Exportunternehmen und Investoren ermöglichen, trotz der besonderen Risikosituation in der Ukraine Geschäfte im öffentlichen Sektor abzuschließen und durchzuführen. Die Exporte sollen aktiv zum Wiederaufbau des Landes beitragen, insbesondere zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Basisinfrastruktur. Für die Fazilität werden ausschließlich die Überschüsse aus dem seit Jahrzehnten bewährten und budgetneutral abgewickelten Ausfuhrförderverfahren verwendet, das strikten internationalen Vorgaben unterliegt, risikoadäquate Prämien für die Absicherung von Exportgeschäften vorsehen und finanziell ausgeglichen geführt werden muss.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Österreich erwirtschaftet jeden zweiten Euro durch den Export. Damit unsere Exportunternehmen auch im aktuell schwierigen Umfeld in der Ukraine öffentliche Projekte umsetzen können, haben wir den Umfang für einzelne Exportgeschäfte sowie die Zahlungsziele innerhalb der Exportgarantien für diese Geschäftsfälle in der Ukraine erweitert. Mit den speziellen Ukraine-Exportgarantien, der sogenannten „Ukraine-Fazilität“, wollen wir österreichische Unternehmen bei Projekten unterstützen, die sonst nicht möglich wären.“
ERHÖHUNG DER RICHTGRÖSSEN UND VERLÄNGERUNG DER ZAHLUNGSZIELE
Die im Mai 2024 geschaffene Ukraine-Fazilität gilt ausschließlich für Geschäfte im öffentlichen Sektor auf Basis einer Staatsgarantie. Seit Juli des Vorjahres gilt das Erfordernis einer Staatsgarantie auch dann als erfüllt, wenn die unmittelbare Zahlungsverpflichtung und die Abwicklung des Geschäfts bei einer staatlichen ukrainischen Bank liegen. Nun wurden vom BMF die Richtgrößen pro Einzeltransaktion von zehn auf 30 Millionen Euro sowie für Kreditlinien auf 50 Millionen Euro erhöht. Zudem wurden auch die Zahlungsziele auf bis zu 15 Jahre für Standardgeschäfte und bis zu 22 Jahre für Klimaschutzprojekte verlängert.
Helmut Bernkopf, im Vorstand der OeKB für den Bereich Export Services verantwortlich: „Wir haben damit die Voraussetzung geschaffen, dass österreichische Exportunternehmen am Wiederaufbau der Ukraine, der hoffentlich in nicht mehr allzu ferner Zukunft liegt, noch besser partizipieren können. Und in Österreich verfügen wir gerade auch im Bereich der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, der Wasseraufbereitung oder im Bausektor über Unternehmen, die international zur absoluten Spitze zählen.“
UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN IM PRIVATEN SEKTOR
Im Rahmen des normalen Ausfuhrförderverfahrens sind Absicherungen für Liefergeschäfte in die Ukraine sowie Investitionen vor Ort seit Oktober 2022 möglich. Seither wurden die Deckungsmöglichkeiten in mehreren kleinen Schritten ausgeweitet. Zuletzt wurde im Juli des Vorjahres die Deckungsquote für politisches und wirtschaftliches Risiko von 90 % auf 95 % erhöht. Die Absicherung von Liefergeschäften und Beteiligungen ist bis zu einem Höchstbetrag von fünf Millionen Euro möglich, mit Zahlungszielen bzw. Laufzeiten von bis zu drei Jahren. Seit 2022 wurden damit viele kleine Geschäfte österreichischer Exporteure erfolgreich unterstützt.
ÜBER DIE OEKB GRUPPE
Die Unternehmen der OeKB Gruppe mit ihren mehr als 500 Mitarbeitenden erbringen wesentliche und relevante Services für die österreichische Exportwirtschaft, den Kapitalmarkt und die Tourismuswirtschaft, bieten Dienstleistungen für den Energiemarkt und sind Teil der österreichischen Entwicklungsfinanzierung. All ihre Aktivitäten haben einen deutlichen volkswirtschaftlichen Nutzen, stärken den Standort Österreich und unterstützen Österreichs Wirtschaft im globalen Wettbewerb. Die OeKB handelt wettbewerbsneutral, sektorenübergreifend und nachhaltig verantwortungsbewusst.
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