Traunsee-Bootshaus-Causa: Anwalt legt Berechtigung zurück

Als Folge des OGH Urteils verzichtet der Anwalt in der Traunsee-Bootshaus Causa vorerst auf die Ausübung seiner Berufsberechtigung.

Der erfahrene Immobilienanwalt und Partner einer renomierten oberösterreichischen Rechtsanwaltskanzlei wird mit Ablauf des heutigen Tages freiwillig auf die Ausübung der Berufsberechtigung verzichten. “Diese schwierige, aber verantwortungsvolle Entscheidung dient dem Wohle der Kanzlei und den Mandanten”, gibt er selbst an und “es gibt mir auch die Möglichkeit, mich auf das weitere Verfahren und die auszuschöpfenden Rechtsbehelfe zu fokussieren.” Alle Klienten werden von den anderen Rechtsanwälten der Kanzlei weiter betreut.“ Ich bleibe der Kanzlei erhalten und sorge für die gewohnte Qualität – nur eben nicht mehr in der Funktion als Rechtsanwalt.”

Man sähe in den letzten Entscheidungen einen Justizirrtum und werde sich weiterhin bemühen diesen Irrtum aufzuklären insbesondere auch die doch sehr befremdliche Ansicht des OGH, dass: ein abzubrechender Schwarzbau zum vollen Verkehrswert gehandelt werden darf, solange kein Abbruchbescheid vorliegt. Den Schaden soll der Käufer ausbaden, obwohl er vorher den vollen Kaufpreis bezahlt hat. Die Verkäufer von Schwarzbauten werden sich freuen.

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